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2. Ratsmitglied Bacher (SPD) bezeichnet den vom Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß vorgeschlagenen Kompromiß als tragbar.
3. Ratsmitglied Kochern (FDP) spricht sich dafür aus, den Anteil der Stadt für Fahrbahn und Bürgersteige der Humbachstr. auf 40 % festzusetzen.
4. Ratsmitglied Storm (SPD) spricht sich für einen höheren Anteil der Stadt an den Ausbaukosten des Vorderen Rebstockes aus.
5. Abstimmungen:
5.1 Zunächst wird über den Antrag der FWG-Fraktion, für alle Straßen den Anteil der Stadt auf 25 % festzusetzen, abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 17 Nein-Stimmen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.
5.2 Der Stadtrat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen:
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der nachstehend aufgeführten Straßen wird wie folgt festgesetzt:
a) Colletstr. und Humbachstr.
- Fahrbahn = 30 %
- Bürgersteige = 40 %
b) Hohe Straße (Bürgersteige) = 25 %
Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Vorderen Rebstock wird auf 25 v. H. festgesetzt.
Als beitragsfähiger Aufwand sind die Kosten in Ansatz zu bringen, die bei der sonst in der Stadt üblichen Ausbauart (Verbundsteinpflaster) entstanden wären. Die Mehrkosten gegenüber dieser Ausbauart trägt die Stadt Montabaur.
Ratsmitglied Widner (SPD) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.
§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/4: - Vorlage Nr. 236 -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf
1. Ratsmitglied Widner (SPD) äußert sich kritisch, daß durch die Änderung des Bebauungsplanes die Bebauung des vorgesehenen Parkstreifens mit Gartenmauern nachträglich sanktioniert wird. Er möchte wissen, mit wessen Genehmigung die Gartenmauern - entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes - angelegt worden seien.
Die Verwaltung erklärt, es handele sich bei dem Bebauungsplan "In den Fichten - Auf der Trift" um einen sehr alten Bebauungsplan. Die Festsetzungen basierten auf der Annahme, daß eine doppelseitige Bebauung der Haydnstraße erfolgen soll. Dies sei zwischenzeitlich überholt. Es bestehe kein Bedarf für die Parkstreifen. Die Eigentumsverhältnisse würden im Rahmen des Umlegungsverfahrens reguliert.
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