Akte 
Sitzung 20. August 1981
Entstehung
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9. Die Hausbesetzung habe der Öffentlichkeit zeigen sollen, was sich die Jugendlichen unter einem Jugendzentrum vorstellen und welche Aktivitäten dort möglich seien.

10. Schmidt kritisiert die Preisgabe der Namen der Verhandlungsführer der Jugend­lichen bei der Hausbesetzung durch Information an die Ratsmitglieder.

11. Zu den Fragen von Ratsmitglied Schweizer erklärt der Vertreter der IGJ folgendes:

a) Die Ziel Vorstellungen für die Arbeit der IGJ in dem Jugendzentrum könne er aus dem Stehgreif nicht umschreiben. Im übrigen könne man genaue Ziel Vorstellungen erst entwickeln, wenn das Jugendzentrum errichtet sei.

Im groben bestünden solche Ziele. In diesem Zusammenhang weist er auf das Raumprogramm des Architekten Fetz hin.

b) Die IGJ bestehe zu einem Teil aus auswärtigen Jugendlichen. Dies zu ver­hindern sei unmöglich.

12. Er äußert die Befürchtung, bei der zu erwartenden Verknappung der öffentlichen Finanzen könne auch die Errichtung eines Jugendzentrums in der Katharinenschule scheitern.

V. Aussagen von Ratsmitgliedern zu den Ausführungen des Sprechers der IGJ:

1. Ratsmitglied Friemel (SPD) erklärt, sie warne vor der Illusion, daß es nun mit der Errichtung eines Jugendzentrums in Montabaur sehr schnell voran gehe.

Sie verweist auf die Schwierigkeiten, einen freien Träger zu finden. Bürger­meister Mangels unterstreicht, auch aus seiner Sicht dürfe nicht erwartet werden, daß kurzfristig das Jugendzentrum geschaffen werden könne.

2. Ratsmitglied Schwind (CDU) beantragt, der Stadtrat möge folgenden Beschluß fassen:

a) Der Rat bekundet seinen ausdrücklichen Willen, die Katharinenschule nach Freiwerden als Jugendzentrum zur Verfügung zu stellen.

b) Der Rat beschließt, einen Trägerverein zu gründen, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, um in den Genuß von Landes- und Kreiszuschüssen zu kommen.

Man kommt überein, über diesen Antrag nicht in der Sitzung abstimmen zu lassen. Vielmehr soll die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Ratsitzung gesetzt werden.

Punkt 11/2: - Vorlagen Nrn. 234a + b -

Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen

a) Vorlage Nr. 234a - Saarstr., Neissestr. III, Ruwerstr.

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßen­gesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - i. d. F. v. 1.8.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

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