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stellen, nicht verletzt worden. Die Stadtratsmitglieder, denen er die Unterlagen zur Verfügung gestellt habe, unterliegen - so Bürgermeister Mangels - der Schweigepflicht.
Ratsmitglied Kochern (FDP) betont mehrfach die Notwendigkeit, möglichst bald einen geeigneten freien Träger zu finden. Er schlägt in diesem Zusammenhang vor, die SPD-Fraktion möge mit der Arbeiterwohlfahrt Kontakt aufnehmen, um diese evtl, dazu zu bewegen, die Trägerschaft des Jugendzentrums zu übernehmen.
§
IV. Änderung des Vertreters der Initiativgruppe Jugendzentrum
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird der Vertreter der Initiativgruppe Jugendzentrum,
Herr Uli Schmidt, gemäß § 35 Abs. 2 S. 2 GemO angehört. Von seinen Ausführungen
ist folgendes festzuhalten:
1. Die IGJ sei für ein Jugendzentrum unter pädagogischer Leitung. Das Transparent mit der Forderung nach einem autonomen Jugendzentrum, das am Tag der Hausbesetzung an dem Wasserwirtschaftsamt angebracht worden sei, habe sich auf die Aktion der Hausbesetzung bezogen.
2. Die Frage der Dringlichkeit eines Jugendzentrums bewerte er anders, als dies von Bürgermeister Mangels in seinen Ausführungen zum Ausdruck gebracht worden sei. Der Bedarf nach einem Jugendzentrum zeige sich aus der Vielzahl der Jugendlichen, die nicht wüßten, wo sie ihre Freizeit verbringen sollten.
Die Jugendarbeit der Vereine beziehe sich auf einseitige Aktivitäten und sei durch Leistungsdruck geprägt.
3. Die Räume, die nach den Ausführungen von Bürgermeister Mangels für die Unterbringung eines Jugendzentrums in Erwägung gezogen worden seien, betrachte er - so Schmidt - als den Versuch, die Sache einzuschläfern. Im übrigen könne
er keinem Jugendlichen erklären, daß für andere Projekte Millionen ausgegeben werden, für^bin Jugendzentrum aber kein Geld vorhanden sein solle.
4. Die IGJ sei nicht verantwortlich für die Hausbesetzung. Es hätten sich lediglich einige Jugendliche, die der IGJ angehörten, an dieser Aktion beteiligt.
5. Der Sprecher der IGJ kritisiert die Argumentation der CDU-Fraktion, wegen der Änderung des Landes- und Kreisrichtlinien müsse man einen freien Träger suchen.
Er weist darauf hin, daß die Änderung der Richtlinien von Land und Kreis durch die CDU-Mehrheit auf dieser Ebene erfolgt sei.
6. Zur Absicht, die Kirchen für eine Trägerschaft des Hauses der Jugend zu gewinnen, erklärt Schmidt, eine kirchliche Trägerschaft könne bei einem Teil der Jugendlichen auf Vorbehalte stoßen.
7. Er unterstreicht die Bereitschaft der IGJ, bei der Einrichtung des Jugendzentrums zu helfen. Dies könne auch zu einer Identifikation der Jugendlichen mit dem Projekt führen.
8. Zur von Bürgermeister Mangels angesprochenen Frage des Umganges miteinander erklärt er, bisher sei der von der IGJ gepflegte Umgangston nach seiner Einschätzung stets sachlich gewesen. Daß es zur Reaktion der Ungeduld komme, wenn die Jugendlichen den Eindruck gewinnen, daß die Stadt lediglich eine Verzögerungstaktik betreibt, müsse man verstehen.
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