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Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen sei die Katharinenschule als "Haus der Jugend" vorgesehen, wenn auch noch kein formeller Beschluß in dieser Sache gefaßt sei. Das Gebäude stehe im Eigentum der Stadt, brauche also nicht erworben zu werden. Außerdem sei das Raumprogramm für ein "Haus der Jugend" in diesem Gebäude wesentlich besser als im ehemaligen Hasserwirtschaftsamt. Mit Blick auf das Freiwerden der Katharinenschule im nächsten Jahr halte er es für sinnvoller, die Mittel, die für den Erwerb des Hasserwirtschaftsamtes notwendig gewesen wären, für dießusgestaltung der Katharinenschule als "Haus der Jugend" zu investieren.
4. Frage der Trägerschaft
Bürgermeister Mangels berichtet, ursprünglich sei es beabsichtigt gewesen, das Jugendzentrum in kommunaler Trägerschaft zu betreiben. Man habe mit Zuschüssen der Verbandsgemeinde, des Kreises und des Landes gerechnet.
Die Beteiligung überörtlicher Träger sei gerechtfertigt und notwendig, weil eine Vielzahl von Jugendlichen, die nicht in Montabaur wohnen, das Jugendzentrum besuchen. Die Zahl der auswärtigen Besucher des Jugendzentrums werde sicher eben so groß sein wie die der Jugendlichen aus Montabaur.
Nach Änderung der Landes- und Kreisrichtlinien hätte die Stadt Montabaur im Falle ihrer Trägerschaft des Jugendzentrums die Kosten für deren Einrichtung und Betrieb - abgesehen von dem Zuschuß der Verbandsgemeinde - alleine tragen müssen. Dies hätte die Stadt überfordert. Auch die Verbandsgemeinde sei aus verständlichen Gründen nicht bereit gewesen, die Maßnahme in ihre Trägerschaft zu übernehmen. Hegen der räumlichen Ausdehnung der Verbandsgemeinde sei ein Einverständnis der Ortsgemeinden zur Übernahme der Trägerschaft durch die Verbandsgemeinde nicht zu erreichen gewesen. Dies sei auch verständlich, weil die Ortsgemeinden selbst Jugendförderungsmaßnahmen für die Jugendlichen ihrer Gemeinden durchführen.
Unter diesem Aspekt habe er mit den beiden Kirchengemeinden von Montabaur Kontakt aufgenommen und mit ihnen für die Übernahme der Trägerschaft für ein "Haus der Jugend" verhandelt. Die Ev. Kirchengemeinde habe bereits ihre Zustimmung signalisiert. Die örtlichen Gremien (Verwaltungsrat und Pfarr- gemeinderat) der Kath. Kirchengemeinde hätten sich ebenfalls nicht abgeneigt gezeigt. Allerdings liege hier die Entscheidung letztlich beim Bistum in Limburg. Diese stehe noch aus. Die bis heute ungeklärte Frage der Trägerschaft sei letztlich auch ausschlaggebend für die Entscheidung des Stadtrates gegen die Anmietung und gegen den Ankauf des Hasserwirtschaftsamtes gewesen.
5. Bürgermeister Mangels spricht sodann die Frage des Umganges miteinander an
und erklärt, die Initiativgruppe Jugendzentrum (IGJ) habe bisher eine konstruktive Mitarbeit zur Lösung der oben angesprochenen Probleme vermissen lassen.
Sie sei lediglich durch Forderungen, Kritik und teilweise unwahre Behauptungen in Erscheinung getreten. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Besetzung des ehemaligen Hasserwirtschaftsamtes und auf Äußerungen in Flugblättern, die man als Verunglimpfung des Stadtrates bezeichnen könne. Die Bereitschaft der IGJ, bei der Ausgestaltung des Jugendzentrums zu helfen, bewertet er ausgesprochen positiv.
Der Bürgermeister erklärt, er habe Verständnis für die Ungeduld der Jugend, macht aber darauf aufmerksam, daß die Schaffung eines "Hauses der Jugend" nur ein Teil der großen Aufgabe einer Kommune und auch nur ein Teil der Jugendarbeit der Stadt sei. Er verweist nochmals auf das Engagement der Vereine für die Jugendarbeit.
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