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autonomes Jugendzentrum nicht in Betracht komme. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Forderungen der Initiativgruppe Jugendzentrum nach einem autonomen Jugendzentrum und erklärt, wer dies fordere, gefährde möglicherweise das Projekt insgesamt.
2. Unterschiedliche Bewertung der Dringlichkeit.
Der Bürgermeister erklärt, es könne keine Rede davon sein, in Montabaur werde keine Jugendarbeit betrieben. Er weist in diesem Zusammenhang auf andere Maßnahmen und Investitionen der Stadt zur Forderung der Jugendarbeit hin und nennt in diesem Zusammenhang Kindergärten, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen, Turnhallen, Sportplätze und auch die Richtlinien zur Forderung der Jugendarbeit in den Vereinen. Es bestehe offenbar ein Dissens bei der Beantwortung der Frage nach der Dringlichkeit des Hauses der Jugend im Verhältnis zu anderen Investitionen der Stadt. Der Stadtrat habe durch seine Entscheidung in der Vergangenheit jedenfalls anderen Maßnahmen Vorrang eingeräumt.
3. Raumproblem
Bürgermeister Mangels weist auf die vielfältigen und ernsthaften Bemühungen der Stadt hin, ein geeignetes Gebäude zur Unterbringung eines Hauses der Jugend zu finden. Die Segelflughalle (in der Nähe des Sportplatzes) und verschiedene Gebäude im Altstadtsanierungsbereich, die man für ein Haus der Jugend ins Auge gefaßt habe, hätten nach übereinstimmender Einschätzung ein pädagogisches Konzept ausgeschlossen. Das alte Gesundheitsamt und die Landwirtschaftsschule seien nicht verfügbar gewesen, weil dort das Gymnasium Schulräume untergebracht habe. Der Bürgermeister erinnert in diesem Zusammenhang an seinen Vorschlag, im Schul- und Sportzentrum ein "Haus der Jugend" zusammen mit den Schulträgern der dort angesiedelten Schulen zu errichten. Nicht zuletzt mit Blick auf die Oberstufenreform (Mainzer Studienstufe) habe er seinen Vorschlag unterbreitet, um den Jugendlichen Räume zur Gestaltung ihrer Freizeit sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden zur Verfügung zu stellen. Der Vorschlag sei vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt worden, weil man der Auffassung gewesen sei, der Standort liege zu sehr an der Peripherie der Stadt.
Schließlich kommt Bürgermeister Mangels auf die Verhandlungen zum Ankauf und
- zur Anmietung des ehemaligen Nasserwirtschaftsamtes zu sprechen. Die [Mehrheit des Stadtrates habe den Ankauf mit Blick auf die hohen Kosten abgelehnt. Für den Erwerb und den Umbau des Gebäudes hätten nach Kostenschätzungen des Architekten Fetz rd. 500 000,-- DM aufgewandt werden müssen (bei einem stufenweisen Ausbau hätten die Kosten "gestreckt" werden können). Diese Kosten seien nach Auffassung der Mehrheit des Stadtrates nicht finanzierbar gewesen. Der Bürgermeister weist darauf hin, daß zuvor im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Ankauf des Gebäudes von der Mehrheit des Stadtrates auch zu einem niedrigeren Kaufpreis abgelehnt worden ist. Die Mehrheit des Stadtrates habe auch die Anmietung des Gebäudes abgelehnt, u. a., weil zu dem Zeitpunkt, als die Anmietung auf der Tagesordnung stand, die Frage der Trägerschaft des "Hauses der Jugend" nicht geklärt war. Bürgermeister Mangels berichtet über die geänderten Richtlinien des Landes und des Kreises, nach denen nunmehr Jugendzentren in kommunaler Trägerschaft nicht mehr vom Land und Kreis bezuschußt werden. Dies zwinge dazu, nach einem geeigneten freien Träger zu suchen, um Zuschüsse zu den hohen Kosten des Jugendzentrums zu erhalten. Als die Anmietung des Wasserwirtschaftsamtes zu entscheiden gewesen sei, waren - so Bürgermeister Mangels - die Verhandlungen über die Trägerschaft nicht abgeschlossen, und die [Mehrheit des Stadtrates wollte in diesem Verhandlungsstadium keine Entscheidung treffen.
Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Befürchtungen, das Scheitern einer provisorischen Lösung könnte dem Projekt "Haus der Jugend" insgesamt abträglich sein.
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