*- 3 - ' ,
das Straßenbauamt geplant hat und zur Zeit überarbeitet.
Wir'gehen davon aus, daß das Straßenbauamt, dem auch das Fahrzeugverkehrsaufkommen genau bekannt ist, zu dem Antrag nach Punkt 1 eingehend Stellung nimmt. Das Fahrzeugaufkommen dürfte bei etwa 10.000 Fahrzeugen täglich liegen.
Eine Ermittlung des jetzigen Fußgängerüberquerungsaufkommens halten wir für nicht sinnvoll, da es zur Zeit noch nicht hoch ist. Dadurch würden geringe Fußgängerzahlen ermittelt, die die zukünftige Entwicklung des Großgebietes "Himmelfeld" nicht berücksichtigt.
Zum Antragspunkt 4:
Die jetzt erkennbaren Örtlichkeiten und die Planung nach den Anlagen zeigen, daß im Einzugsbereich Omnibushaltestellen nur entstehen können, wenn Haltebuchten ausgebaut werden.
An entsprechenden Haltestellen ist im übrigen auch die Deutsche Bundesbahn- Bahnbusverkehrsstelle Westerburg - interessiert. Es handelt sich dabei um die Omnibuslinie, die der Unternehmer Schneider, Montabaur, für die Bundesbahn bedient.
Geländemäßig ist die Anlage einer Haltebucht für den Verkehr aus Richtung "Autobahn/Umgehungsstraße/B 255/B 49" leicht möglich. Die Anlage einer Haltebucht für die Gegenrichtung (also aus Richtung Stadtmitte) ist geländemäßig sehr schwierig.
Wenn der Linienverkehr das Arbeitsamt nicht unmittelbar bedient und im Nahbereich des Arbeitsamtes keine Rundfahrt geschaffen werden kann, dürfte im Bereich der Limburger Straße eine Haltebucht nur an der Parallelstraße zur Limburger Straße auf der Strecke vom Anwesen Faber bis zur daun folgenden Abzweigung unterhalb dem Anwesen Meuer möglich sein. Die Omnibusse müßten dann über die Roßbergstraße wieder in die L326/B 49 einmünden.
Für eine Haltestellenfestlegung nach dem Bau von Haltebuchten bestehen keine Schwierigkeiten.
Wir hoffen, Ihnen zunächst vorab informierend gedient zu haben. Aus Zweckmäßigkeitsgründen haben wir das Straßenbauamt gebeten, Ihnen unmittelbar eine Durchschrift seiner Stellungnahme zuzuleiten.
Im Auf!
(Dommcrnuth)/
Sg vorn tl981
K
**^.v*:-
) vom
1981
.VIIU
.'Här*
lg vom ; 1981 ; . VIII '
ng vom .1981 P. Vlii

