Akte 
Sitzung 16. Juni 1981
Entstehung
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§ 6

* Rechnungslegung und Zahlungsweise

1. Die Zahlungen erfolgen auf Nachweis der erbrachten Leistungen.

2. Die Leistungen sollen möglichst in dem Monat geltend gemacht werden, der auf den Monat folgt, in dem sie erbracht wurden.

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§ 7

Verschwiegenheitspflicht

Die Planer haben alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erlang­ten Kenntnisse über persönliche Verhältnisse der Bauwilligen ver­traulich zu behandeln und sind gegenüber Dritten zur Verschwiegen heit verpflichtet.

§ 8

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag gilt zunächst für 1 Jahr, er vei3ängert sich automa­tisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner 1/4 Jahr vor Vertragsablauf schriftlich kündigt.

Montabaur

Montabaur,

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Verbandsgemeindeverwaltung

Der Planer:

MONTABAUR

(S.)

(Mangels)

Bürgermeister