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§ 6
* Rechnungslegung und Zahlungsweise
1. Die Zahlungen erfolgen auf Nachweis der erbrachten Leistungen.
2. Die Leistungen sollen möglichst in dem Monat geltend gemacht werden, der auf den Monat folgt, in dem sie erbracht wurden.
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§ 7
Verschwiegenheitspflicht
Die Planer haben alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erlangten Kenntnisse über persönliche Verhältnisse der Bauwilligen vertraulich zu behandeln und sind gegenüber Dritten zur Verschwiegen heit verpflichtet.
§ 8
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag gilt zunächst für 1 Jahr, er vei3ängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner 1/4 Jahr vor Vertragsablauf schriftlich kündigt.
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Verbandsgemeindeverwaltung
Der Planer:
MONTABAUR
(S.)
(Mangels)
Bürgermeister

