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Die Gesprächstermine können im Rathaus, in der Wohnung der ' Bauwilligen oder in unserem Büro wahrgenommen werden. Die Gesprächsergebnisse sind festzuhalten.
3. In Absprache mit der Stadt können Sonderfachleute wie Statiker, Denkmalpfleger u.a. herangezogen werden.
§ 3 '
Leistungen der Planer
1. Die Planer prüfen Bauvoranfragen und Baueingaben u.a. in gestalterischer und. städtebaulicher Hinsicht. Sie erstellen erforderlichenfalls Empfehlungen,
2. Bei Fassadenrenovierungen machen sie dem Stadtbild entspre- gs
chende Vorschläge. ^
3. Falls erforderlich, führen Planer Ortsbegehungen mit den Bauwilligen, Sonderfachleuten und Behördenvertretern (Kreis und Landesamt für Denkmalpflege) oder Vertretern der Verbandsgemeinde durch.
4. Auf Wunsch der Stadt werden die Planer Ergebnisse ihrer Beratungen dem Stadtrat und seinen Ausschüssen vortragen.
§ 4
Honorierung der Planer
1. Die zu erbringenden Leistungen werden stundenweise rechnet:
Es gelten als vereinbart
wenn Architekten beraten pro Arbeitsstunde
wenn fachliche Hilfskräfte für die Bearbeitung notwendig werden pro Arbeitsstunde
2. In der Vergütung ist die zur Zeit gültige Hehrwertsteuer enthalten.
§ 5
Nebenkosten
1. Etwaige weitere Nebenkosten für Lichtpausen, Fotos, Planverkleinerungen, Vervielfältigungen, Hodellbau, Porto, Telefon, Übernachtungen u.a. werden auf Nachweis abgerechnet.
Für alle Auslagen gelten die Bestimmungen der HOAI.
aoge-
38,— DH
42,— DH
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