Akte 
Sitzung 16. Juni 1981
Entstehung
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Die Gesprächstermine können im Rathaus, in der Wohnung der ' Bauwilligen oder in unserem Büro wahrgenommen werden. Die Gesprächsergebnisse sind festzuhalten.

3. In Absprache mit der Stadt können Sonderfachleute wie Statiker, Denkmalpfleger u.a. herangezogen werden.

§ 3 '

Leistungen der Planer

1. Die Planer prüfen Bauvoranfragen und Baueingaben u.a. in gestalterischer und. städtebaulicher Hinsicht. Sie erstellen erforderlichenfalls Empfehlungen,

2. Bei Fassadenrenovierungen machen sie dem Stadtbild entspre- gs

chende Vorschläge. ^

3. Falls erforderlich, führen Planer Ortsbegehungen mit den Bauwilligen, Sonderfachleuten und Behördenvertretern (Kreis und Landesamt für Denkmalpflege) oder Vertretern der Ver­bandsgemeinde durch.

4. Auf Wunsch der Stadt werden die Planer Ergebnisse ihrer Beratungen dem Stadtrat und seinen Ausschüssen vortragen.

§ 4

Honorierung der Planer

1. Die zu erbringenden Leistungen werden stundenweise rechnet:

Es gelten als vereinbart

wenn Architekten beraten pro Arbeitsstunde

wenn fachliche Hilfskräfte für die Bearbeitung not­wendig werden pro Arbeitsstunde

2. In der Vergütung ist die zur Zeit gültige Hehrwertsteuer enthalten.

§ 5

Nebenkosten

1. Etwaige weitere Nebenkosten für Lichtpausen, Fotos, Plan­verkleinerungen, Vervielfältigungen, Hodellbau, Porto, Tele­fon, Übernachtungen u.a. werden auf Nachweis abgerechnet.

Für alle Auslagen gelten die Bestimmungen der HOAI.

aoge-

38, DH

42, DH

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