Akte 
Sitzung 16. Juni 1981
Entstehung
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"Anlage 1 zur Niederschrift

VERTRAG

für städtebauliche Beratung

Zwischen dei*

Stadt Montabaur, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister

- nachstehend Stadt genannt -

und dem

Büro für Bau und Stadtplanung in 543o Montabaur, Bürgstraße 17 von Architekt Stefan Wild

- nachstehend Planer genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Gegenstand des Vertrages

1. Die Stadt überträgt entsprechend dem in § 3 enthaltenen Leistungsspiegel dem Planer die gestalterische und städte­bauliche Beratung von Bauwilligen im. Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt und ggfs, in Einzel­fällen auch darüber hinaus.

2. Die Inanspruchnahme des Planers erfolgt,in der Weise, daß er vorliegende Planungen und vorgesehene Veränderungen mit den Bauwilligen erörtert und in Zusammenarbeit mit der Bau­verwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur und den örtlich planenden Architekten optimale Lösungen erarbeitet.

# 3. Die Beratung umfaßt neben mündlichen auch textliche, rech­

nerische oder zeichnerische Darstellungen.

^ In schwierigen Fällen kann auch ein Modell notwendig werden.

§ 2

Allgemeines

1. Die Beratungen erfolgen auf der Grundlage der bisher vor­liegenden Planungen, Untersuchungen und Satzungen. Die Stadt ist besorgt, das einschlägige Planungsmaterial sowie auch Einzelbauakten den Planern kostenlos zur Verfügung

zu stellen.

2. Die Beratung der Bauwilligen erfolgt in Abstimmung mit der Stadt unter frühzeitiger Festlegung von Gesprächsterminen, wobei mehrere Termine möglichst zusammengefa^t werden sollen.

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