"Anlage 1 zur Niederschrift
VERTRAG
für städtebauliche Beratung
Zwischen dei*
Stadt Montabaur, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister
- nachstehend Stadt genannt -
und dem
Büro für Bau und Stadtplanung in 543o Montabaur, Bürgstraße 17 von Architekt Stefan Wild
- nachstehend Planer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1
Gegenstand des Vertrages
1. Die Stadt überträgt entsprechend dem in § 3 enthaltenen Leistungsspiegel dem Planer die gestalterische und städtebauliche Beratung von Bauwilligen im. Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt und ggfs, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
2. Die Inanspruchnahme des Planers erfolgt,in der Weise, daß er vorliegende Planungen und vorgesehene Veränderungen mit den Bauwilligen erörtert und in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Montabaur und den örtlich planenden Architekten optimale Lösungen erarbeitet.
# 3. Die Beratung umfaßt neben mündlichen auch textliche, rech
nerische oder zeichnerische Darstellungen.
^ In schwierigen Fällen kann auch ein Modell notwendig werden.
§ 2
Allgemeines
1. Die Beratungen erfolgen auf der Grundlage der bisher vorliegenden Planungen, Untersuchungen und Satzungen. Die Stadt ist besorgt, das einschlägige Planungsmaterial sowie auch Einzelbauakten den Planern kostenlos zur Verfügung
zu stellen.
2. Die Beratung der Bauwilligen erfolgt in Abstimmung mit der Stadt unter frühzeitiger Festlegung von Gesprächsterminen, wobei mehrere Termine möglichst zusammengefa^t werden sollen.
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