Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen folgenden Beschluß;
Der Bebauungsplan "Auf dem oberen Wassergraben 11L" wird hiermit gen. § 10 BBauG als Satzung beschlossen.
.Ratsmitglied Manns fCDDJ hat wegen Vorliegen von Sonder Interesse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt li/4; - lA^iageJ^. 217 -Anlage Nr. 6 -
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur zweiten Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum" im Rahmen der Offenlage gern. § 2a f 6J BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 28 Ja-Stimmen;
Die Bedenken und Anregungen der Revag vom 2. 4. 1981 bezüglich der Ausweisung von Rabeltrassen und Versorgungsstreifen als eine mit Leitungsrechten zu belastende Fläche werden zurückgewiesen.
Punkt 11/5; - Vorlage Nr. 218 -
Beschlußfassung über die zweite Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" als Satzung gern. § 10 BBauG
Der Stadtrat beschließt mit 28 Ja-Stimmen;
1. Auf die Bürgerbeteiiigung wurde gern. § 2a Abs. 4 BBauG verzichtet, da sich die Änderung nur unwesentlich auf das Baugebiet auswirkt und nachbarliche Interessen nicht berührt werden.
2. Die Änderung wird hiermit gern. § iO BBauG als Satzung beschlossen.
Punkt 11/6; - Vorlage Nr. 219 - Anlage Nr. 7 -
Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" - Zulassung einer Doppelhausbauweise -
Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung;
Der Änderungsbeschluß vom 26. ß. 1981 wird aufgehoben.
Ratsmitgiied Hildegard Diehl fCDDj hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.
§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

