Akte 
Sitzung 21. Mai 1981
Entstehung
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TT. Öffentliche Sitzung

Änderungen der Tagesordnung;

1. Bürgermeister Mangels verweist auf die Absprache in der nichtöffentlichen Sitzung, den Punkt "Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Mietvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Montabaur über die Anmietung des ehemaligen Wasserwirtschaftsamtes als "Haus der Jugend"

in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Br stellt diesen Antrag von Ratsmitgiied Widner aus der nichtöffentlichen Sitzung zur Abstimmung. Der Antrag wird mit 27 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung angenommen.

2. Ratsmitglied Widner fSPDj beantragt, diesen Punkt in der Tagesordnung als ersten Punkt der öffentlichen Sitzung zu behandeln.

Bürgermeister Mangels hingegen erklärt, zusätzlich aufgenommene Punkte würden üblicherweise zum Bnde der Sitzung behandelt. Ober die beiden Anträge wird abgestimmt.

Der Antrag von Ratsmitglied Widner wird mehrheitlich abgelehnt C7 Ja-Stimmen, 21 Nein-StimmenJ.

Punkt TT/1: - Vorlage Nr. 214 -

Dauergenehmigung für die Verkürzung der Sperrzeit im "Pam-Pam- Ciub" in Montabaur, Biisabethenstr. 27

Der Stadtrat faßt mit 28 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zur Hinausschiebung der Polizeistunde bis 3.00 Ohr für den "Pam-Pam-Ciub" des Herrn Hans Buscher.

Die Genehmigung gilt für die Dauer eines Jahres und kann bei festgesteiiten Verstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststättengesetz jederzeit widerrufen werden.

Punkt TT/2: - Vorlage Nr. 215 -

Dauergenehmigung für die Verkürzung der Sperrzeit in der "Tropicana-Bar" in Montabaur, Aiieestraße 7

Der Stadtrat faßt mit 28 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zur Hinausschiebung der Polizeistunde bis 3.00 Ohr für die "Tropicana-Bar" des Herrn Hans Buscher.

Die Genehmigung gilt für die Dauer eines Jahres und kann bei festgesteiiten Verstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststättengesetz jederzeit widerrufen werden.

Punkt TT/3: - Vorlage Nr. 216 -

Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Auf dem oberen Wassergraben ITT" als Satzung gern. § 10 BBauG

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