Akte 
Sitzung 26. März 1981
Entstehung
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§ 5

g vom 1981 '.V1Ü

Gebühren

(1) Die Entleihung ist gebührenfrei.

(2) Das Versäumnisentgelt für jedes Buch beträgt bei überschreiten der Leihfrist

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um 1 Woche um 2 Wochen um 3 Wochen

2, DM

3, DM DM.

4,-

(3) Bei überschreiten der Leihfrist um 4 Wochen werden die entliehenen Bücher durch den Vollstreckungsbeamten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingezogen. Das gleiche gilt erforderlichenfalls für fällige Versäumnisentgeite.

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(4) Die Versäumnisentgelte sind auch dann zu entrichten, wenn der Benutzer eine schriftliche Mahnung nicht erhalten hat.

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§ 6

Auswärtiger Leihverkehr

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(1) Bücher, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr gemäß den jeweils hierfür geltenden Richtlinien des Landes beschafft werden.

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(2) Die für die Beschaffung der Bücher im auswärtigen Leihverkehr ent­stehenden Kosten sind zu erstatten.

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§ 7

Behan diu ng der entliehenen Bücher

(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Bücher sorgfältiq

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