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§ 3
Anmeldung, Benutzerausweis
(1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises an. Minderjährige können nur durch ihren gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.
(2) Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer kostenlos einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbücherei bleibt. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel ist der Stadtbücherei mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbüchere es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.
(3) Bei Verlust des Benutzerausweises wird für die Ausstellung eines neuen Ausweises ein Entgelt von 3,-- DM erhoben.
§ 4
Entleihung, Verlängerung, Vormerkung
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Bücher unentgeltlich ^ bis zu 3 Wochen ausgelichen. Es können grundsätzlich bis zu 5 Bücher
ausoeliehen werden. In besonderen Fällen kann von dieser Regelung abge
wichen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden.
(2) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu jeweils höchstens 3 Wochen verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Bücher vorzulegen.
(3) Ausgeliehene Bücher können vorbestellt werden.
(4) Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Bücher jederzeit zurückzufordern.

