Akte 
Sitzung 26. März 1981
Entstehung
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§ 3

Anmeldung, Benutzerausweis

(1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personal­ausweises an. Minderjährige können nur durch ihren gesetzlichen Ver­treter angemeldet werden.

(2) Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer kostenlos einen Benutzer­ausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbücherei bleibt. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Stadtbücherei unver­züglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel ist der Stadtbücherei mit­zuteilen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbüchere es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.

(3) Bei Verlust des Benutzerausweises wird für die Ausstellung eines neuen Ausweises ein Entgelt von 3,-- DM erhoben.

§ 4

Entleihung, Verlängerung, Vormerkung

(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Bücher unentgeltlich ^ bis zu 3 Wochen ausgelichen. Es können grundsätzlich bis zu 5 Bücher

ausoeliehen werden. In besonderen Fällen kann von dieser Regelung abge­

wichen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist ver­kürzt werden.

(2) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu jeweils höchstens 3 Wochen verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vor­liegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Bücher vorzulegen.

(3) Ausgeliehene Bücher können vorbestellt werden.

(4) Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Bücher jederzeit zurückzufordern.