Akte 
Sitzung 26. März 1981
Entstehung
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Anlage 6 zur Niederschrift

Satzung

der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbücherei)

vom

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am __ aufgrund des

§ 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. 12.- 1973 (GVBl. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landes­gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. 12. 1978 (GVBl. S. 770, 1979 S. 22 - BS 2010-1-) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises vom _ hiermit bekanntgemacht wird.

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§ 1

Name und Rechtsstellung

vom

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(1) Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Montabaur. Sie führt den Namen "Stadtbücherei Montabaur".

(2) Die Stadtbücherei dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Sie stellt den Benutzern ein breit gefächertes Angebot an Sach- und Unter­haltungsliteratur - nachfolgend Bücher genannt - zur Verfügung.

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§ 2

Benutzer

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Jedermann, der das 5. Lebensjahr vollendet hat, ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Bücher zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.

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