Anlage 3 zur Niederschrift
Satzung der Stadt Montabaur
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
vom
Der Stadtrat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVB1. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der II 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVB1. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVB1. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom _ hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
§ 6 Abs. 2 wird um folgende Sätze 3 und 4 ergänzt:
"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt. Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 2. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt; das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab _ in Kraft.
5430 Montabaur,
Stadt Montabaur
(S.)
( Mangels ) Bürgermeister

