Akte 
Sitzung 26. März 1981
Entstehung
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Punkt 11/4: - Vorlage Nr. 200 -

Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen

Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Her­stellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 26.9.1978 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).

3 vom ' 1981 ^

Bezeichnung

verlaufend von bis

hergestellte

Teil-Einrichtung

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Am Himmelfeld einschl.

Parz. 1, 26/2, 71, 103

Straßenentwässerung

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Seitenwege

114/3

Brackleystraße

Parz. 83

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Sonnenring einschl. Seitenwege

Parz. 114/2

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Venusstraße

Parz. 20

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Mondring einschl.

Seitenwege

Parz. 160, 161, 168, 169

175, 205, 257

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Marsstraße

Parz. 245, 249, 253

n

9 vom

Jupiterstr.

Parz. 238, 244

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Saturnstr.

Parz. 229

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Sämtliche Teil-Einrichtungen bilden ein Erschließungsgebiet im Sinne des § 130 Abs. 2 BBauG in der z. Z. geltenden Fassung.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1.2.1981 festgesetzt.

Ratsmitglied Plüschke (SPD) hat wegen von Vorliegen von Sonderinteresse gern.

§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungs­tisch verlassen.

Punkt 11/5: - Vorlage Nr. 201 - Anlage Nr. 4

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Auf dem oberen und unteren Wassergraben"

Der Stadtrat beschließt mit 16 Ja-Stimmen:

Im Bereich der Grundstücke 91 und 93/1, Flur 54 (Koblenzer Str.) wird eine Doppelhausbauweise zugelassen. Der Abstand zur Nachbargrenze des Grundstückes Nr. 89 wird auf 5,oo m und zum Grundstück Nr. 95/1 auf 4,oo m festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) 0,8 (Höchstwerte im WA-Gebiet gern. § 17 BauNVO).

Ratsmitglied DieM (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch ver­lassen.

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