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Ergänzend erklärt Bürgermeister Mangels,daß man bei einem verkehrsgerechten 31 vom
Ausbau der innerstädtischen Entlastungsstraße mit einem Zuschuß des Landes in Höhe von 80 % zu allen Kosten (incl. Grunderwerbskosten) nach dem Gemeindeverkehrs- —^
finanzierungsgesetz rechne. Dies sei nicht zuletzt ein Vorteil für die Anlieger der betroffenen Straßen, die ohne diese Forderung nach den Bestimmungen der Satzungen der Stadt zu Beiträgen herangezogen werden müßten. Insofern sei es oberstes Gebot, die Straße so auszubauen, daß sie auf Zustimmung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stoße.
Im Laufe der kontroversen Diskussion bezichtigt Ratsmitglied Kram (CDU) die FWG-Fraktion, sie bediene sich "kommunistisch-maoistischer Methoden". Ratsmitglied Kram nimmt diesen Ausdruck umgehend mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
Die FWG-Fraktion verläßt geschlossen den Sitzungssaal aus Protest über die Ausführungen von Ratsmitglied Kram.
Bürgermeister Mangels rügt das Verhalten von Ratsmitglied Kram und bittet darum, künftig derartige Aussagen im Stadtrat zu unterlassen.
Ratsmitglied Widner beantragt im Laufe der Diskussion eine Sitzungsunterbrechung.
Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Die Sitzung wird von 19.58 - 20.02 Uhr unterbrochen.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung faßt der Stadtrat mit 15 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der vorgestellten innerstädtischen Straßenplanung für den Straßenzug der Kolpingstr., Hospitalstr., Färberbachstr., des Konrad-Adenauer-Platzes, des Steinweges und der Wallstr. wird zugestimmt. Ausgenommen von dieser Zustimmung ist die Planungsaussage im Bereich des Anwesens "Kleiner Markt 15". Die Verwaltung wird beauftragt, die zum Vollzug erforderlichen planungsrechtlichen Maßnahmen durchzuführen, Grundstücksverhandlungen zu führen und das Genehmigungsverfahren nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz baldmöglichst einzuleiten. Mit der Zustimmung zur Planung verbindet der Rat die Willenserklärung, bei der Verwirklichung der Planung das freiwerdende Stück der Stadtmauer einschließlich des Türmchens parallel zur Kolpingstr. zu restaurieren. Zuvor ist in einer Detailplanung des Planungsbüros Pfeiffer für die Straße im Bereich der Stadtmauer eine Einzelplanung vorzulegen.
Darin ist die erforderliche Straßenbreite darzustellen. An dieser Planung ist das Landesamt für Denkmalpflege zu beteiligen.
An dem o.g. Verfahren und an den Verhandlungen sind der Sanierungsträger und der Planer für das Baugebiet "Altstadt III"zu beteiligen. Für die Zukunftsplanungen der Stadt ist eine Alternativplanung in Erwägung zu ziehen und ggfl. langfristig vorzubereiten, nach der die Kolpingstr. parallel zum Parkplatz "Kalbswiese" über die Biergasse auf die Klosterstr. geführt werden kann. Als Orientierungshilfe ist das Verkehrsgutachten von Prof. Leibbrand hinzuzuziehen.
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Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22
GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt. g
1981 . VIii
Punkt 11/2: - Vorlage Nr. 198 -
Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1981
1. Erklärungen der Fraktionen:
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