Akte 
Sitzung 29. Januar 1981
Entstehung
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vom

b) Sanierungsgebiet "Altstadt III" - Vorlage Nr. 181 b -

Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluß:

Der Rat beschließt für das nachfolgend umschriebene Gebiet den Beginn und die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gern. § 4 Abs. 3 StBauFG.

Der Planbereich wird umgrenzt von der Klostergasse, der Kirchstraße (bis zur Einmündung der Kolpingstraße), der Kolpingstraße und der Hospital Straße.

Auf die Auskunftspflicht gern. § Abs. 4 des StBauFG in Verbindung mit § 151 des BBauG ist bei der Veröffentlichung dieses Beschlusses hinzuweisen.

Ratsmitglied Kochern (FDP) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.

§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungs­tisch verlassen.

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Punkt 11/7: (bisher Punkt 11/6) - Anlage Nr. 6 -

Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe einer Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" im Bereich des ehemaligen Gefängnisses

(Antrag der SPD- und FWG-Stadtratsfraktionen)

1. Ratsmitglied Widner (SPD) begründet den gemeinsamen Antrag der SPD- und der FWG-Fraktion. Er verweist auf das Gespräch der Fraktionsvorsitzenden und Vertreter der Bürgerinitiative sowie der Verwaltung mit der Bezirksregierung und die dort von Dipl.-Ing. Dr. Imlau angedeutete Möglichkeit, eine Alternativ­planung zu erstellen. Im übrigen zitiert er aus einem Schreiben des Bundes­bauministeriums, wonach eine Änderung eines bestehender. Bebauungsplanes nicht zwangsläufig den Wegfall der Zuschüsse oder die Rückforderung geflossener Zuschüsse zur Folge habe.

2. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärt, er habe das Gespräch so verstanden, daß Dipl.-Architekt Fetz für die Bürgerinitiative eine Alternativplanung vorlegen wolle. Eine Auftragsvergabe an das Planungsbüro Imlau halte er aus Haushalts­gründen nicht für vertretbar.

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Ratsmitglied Kochern (FDP) plädiert dafür, den Auftrag nicht an das Planungs­büro Imlau zu vergeben, da dieses "Fehlplanungen" zu verantworten habe.

Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt zu diesen Aussagen, Dipl.-Architekt Fetz erstelle als Vertreter der Bürgerinitiative ohnehin einen Plan. Es gehe darum, eine Alternativplanung zu bekommen.

Bürgermeister Mangels macht auf mögliches Sonderinteresse bei der Entscheidung aufmerksam. Er ist der Auffassung, daß bei Ratsmitglied Roßbach (FWG) Sonder­interesse vorliegt.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) weist daraufhin, daß dann auch bei den Ratsmit­gliedern Schwind (CDU) und Kochern (FDP) Sonderinteresse vorliegen würde.

Es wird kontrovers über die Frage diskutiert, ob bei den o.g. Ratsmitgliedern Sonderinteresse gegeben ist. Bürgermeister Mangels vertritt die Auffassung, zumindest bei Ratsmitglied Roßbach sei in diesem Fall ein Befangenheitstatbe­stand gegeben.

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