3.6
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Ivom
a) Auf die Bürgerbeteiligung wird für die o.g. Änderungen des Bebauungs- in,
planes gern. § 2 Abs. 4 BBauG verzichtet, da sich die Änderungen nur ;
unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirken. '
b) Gleichzeitig wird dem vorgelegten Anderungsplan, der die o.g. Änderungen vom beinhaltet, zugestimmt und die Offenlage gern. § 2a (6) BBauG beschlossen. 81
VIII
Ratsmitglied Roßbach (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung bei dem gesamten Tagesordnungspunkt 11/5 nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen. oai
981
VIII
*
Punkt 11/6: (bisher Punkt 11/7), - Vorlage Nr. 181a)und 181 b -
Beratung und Beschlußfassung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet "Altstadt III" und Erweiterung "Altstadt I" gern. § 4 Abs. 3 Städtebauförderungsgesetz
vom
a) Erweiterungsgebiet "Altstadt I" - Vorlage Nr. 181 a -
Der Rat beschließt für das nachfolgend umschriebene Gebiet den Beginn und die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gern. § 4 Abs. 3 StBauFG.
Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
vorn
TJY
Die vorbereitenden Untersuchungen beziehen sich auf den Bereich zwischen Gäulsbach, Färberbachstraße, hintere Grundstücksgrenze der Bauzeile an der Hospitalstraße und dem Parkplatz "Kalbswiese".
Außerdem werden einbezogen die Grundstücke, Flur 17, Flurstücke 2979/1, 2979/2, 2979/3 und 2979/4.
Auf die Auskunftspflicht gern. § 3 Abs. 4 des StBauFG in Verbindung mit § 151 des BBauG ist bei der Veröffentlichung dieses Beschlusses hinzuweisen.
Die Ratsmitglieder Schwind (CDU) und Kochern (FDP) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teil- genommen und den Sitzungstisch verlassen.
vom
31
/III
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