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2 .
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3.3
3.4
3.5
Oberamtsrat Kaltenhäuser beantragt, die als Anlage Nr. 5 beigefügte Vorlage Nr. 180 wie folgt zu ändern:
Im Antrag zu a) (Reduzierung der Geschosslgkelt....) soll 11t. a) ergänzt werden:
"maximale Traufhöhe talseltlg 6,50 m".
Im Antrag zu a) (Reduzierung der Geschosslgkelt....) soll 11t. c) folgende Fassung erhalten:
"eine geneigte Dachform von 10° bis 18° zugelassen."
Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) beantragt, Im Antrag zu a) 11t. b) ("die hintere Abstandsfläche zwischen Baugrenze und Feldweg von 7,50 m auf 5,00 m verringert") zu streichen.
Er begründet dies mit dem Hinweis, daß bei einer Verringerung der Abstandsfläche aus Verkehrssicherheitsgründen Bäume gefällt werden müßten, um den vorgeschriebenen Abstand zwischen Wohnbebauung und Baumbestand wieder herzustellen.
Abstimmungen:
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, Flur 39 - Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird die bauliche Ausnutzbarkelt reduziert auf max. 2 Geschosse (GRZ 0,3 GFZ 0,7). Die maximale Traufhöhe beträgt talseltlg 6,50 m.
Es wird über den Antrag von Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU), den Antrag zu a) 11t. b) ("die hintere Abstandsfläche zwischen Baugrenze und Feldweg von 7,50 m auf 5,00 m verringert") zu streichen, abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 11 Nein-Stimmen.
Damit Ist der Antrag abgelehnt.
Der Stadtrat faßt mit 11 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, Flur 39 - Bereich
zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird die hintere Abstandsfläche
zwischen Baugrenze und Feldweg von 7,50 m auf 5,00 m verringert.
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, Flur 39 - Bereich
zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird eine geneigte Dachform
von 10° bis 18° zugelassen.
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Im Bereich des Hotels Himmelfeld (Flurstück Nr. 2/1) wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt geändert:
1. Grundflächenzahl (GRZ) = 0,3
Geschoßflächenzahl (GFZ) = 0,7
2. Des weiteren wird die überbaubare Fläche ln westlicher Richtung um
ca. 15,0 m erweitert. Der Mindestabstand soll an der engsten Stelle zur Straße "Am Himmelfeld" 5,00 m betragen.
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