Akte 
Sitzung 29. Januar 1981
Entstehung
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3.

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3.2

3.3

3.4

3.5

Oberamtsrat Kaltenhäuser beantragt, die als Anlage Nr. 5 beigefügte Vorlage Nr. 180 wie folgt zu ändern:

Im Antrag zu a) (Reduzierung der Geschosslgkelt....) soll 11t. a) ergänzt werden:

"maximale Traufhöhe talseltlg 6,50 m".

Im Antrag zu a) (Reduzierung der Geschosslgkelt....) soll 11t. c) folgende Fassung erhalten:

"eine geneigte Dachform von 10° bis 18° zugelassen."

Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) beantragt, Im Antrag zu a) 11t. b) ("die hintere Abstandsfläche zwischen Baugrenze und Feldweg von 7,50 m auf 5,00 m verringert") zu streichen.

Er begründet dies mit dem Hinweis, daß bei einer Verringerung der Abstands­fläche aus Verkehrssicherheitsgründen Bäume gefällt werden müßten, um den vorgeschriebenen Abstand zwischen Wohnbebauung und Baumbestand wieder herzu­stellen.

Abstimmungen:

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, Flur 39 - Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird die bauliche Ausnutzbar­kelt reduziert auf max. 2 Geschosse (GRZ 0,3 GFZ 0,7). Die maximale Trauf­höhe beträgt talseltlg 6,50 m.

Es wird über den Antrag von Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU), den Antrag zu a) 11t. b) ("die hintere Abstandsfläche zwischen Baugrenze und Feldweg von 7,50 m auf 5,00 m verringert") zu streichen, abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 11 Nein-Stimmen.

Damit Ist der Antrag abgelehnt.

Der Stadtrat faßt mit 11 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:

Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, Flur 39 - Bereich

zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird die hintere Abstandsfläche

zwischen Baugrenze und Feldweg von 7,50 m auf 5,00 m verringert.

Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, Flur 39 - Bereich

zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird eine geneigte Dachform

von 10° bis 18° zugelassen.

Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Im Bereich des Hotels Himmelfeld (Flurstück Nr. 2/1) wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt geändert:

1. Grundflächenzahl (GRZ) = 0,3

Geschoßflächenzahl (GFZ) = 0,7

2. Des weiteren wird die überbaubare Fläche ln westlicher Richtung um

ca. 15,0 m erweitert. Der Mindestabstand soll an der engsten Stelle zur Straße "Am Himmelfeld" 5,00 m betragen.

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