Akte 
Sitzung 29. Januar 1981
Entstehung
Einzelbild herunterladen

-16 -

$

$

$

$

3.2

d) Auch die Verwaltung stimme mit der Vorstellung überein, die Kosten für die Gestaltungsmaßnahme an der Kath. Kirche zu reduzieren. Der Antrag, Mittel bei Unterabschnitt 580 zu sparen und für den Grunderwerb im Be­reich der Kolpingstraße zu verwenden, könne haushaltstechnisch so abge­wickelt werden, daß der Ansatz für die Grünanlage in der Kirche auf 550.000, DM reduziert würde und 87.000, DM für den Grunderwerb in der Kolpingstraße bereitgestellt würden.

Zu_Ratsmitglied_Widner_(SPD}:

Bürgermeister Mangels weist den Vorwurf, in der Vergangenheit seien in Montabaur "Bürgermeisterdenkmäler" gebaut worden, entschieden zurück. Das Hallenbad, das Altersheim, die Kindergärten, die Altstadtsanierung, die Turnhallen und die Realisierung der Auseinandersetzungsverträge könne man schwerlich als "Bürgermeisterdenkmäler" bezeichnen. Im übrigen enthalte die Kritik von Ratsmitglied Widner "große Worte", die einer Verfüllung bedürften. Die Verwaltung sei nur Vollzugsorgan, könne also nur das ausführen, was der Rat beschlossen habe. Und im Rat habe der Bürgermeister nur eine Stimme.

Zur Kritik an der Baumaßnahme "Soldatenheim" erklärt Bürgermeister Mangels, er könne sich nicht vorstellen, daß die früher auch mit den Stimmen der SPD getroffene vernünftige Entscheidung heute Anlaß zu Kritik der nachfolgen­den SPD-Fraktion sein könne.

Der Vorwurf, der Haushaltsplan sei ein "Plan der halben Wahrheiten" müsse zurückgewiesen werden. Ein Haushaltsplan sei immer in die Zukunft gerichtet, ein solcher Plan enthalte notwendigerweise Schätzungen. Der Nachweis, daß die Schätzungen, die dem Haushalt 1981 zugrundeliegen, nicht gewissenhaft seien, müsse noch erbracht werden. Im übrigen enthalte der Haushaltsplan das, was der Rat an Ziel Vorgaben im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung der Verwaltung an die Hand gegeben habe.

Die wechselnden Zahlen in der freien Finanzspitze seien Ergebnisse der tat­sächlichen Entwicklungen, die sich in den Rechnungsergebnissen niederschlagen. Jede Vorausberechnung der freien Finanzspitze auf einen sich auf mehrere Jahre erstreckenden Zeitraum stehe unter dem Vorbehalt, daß sich die tat­sächlichen Verhältnisse anders entwickelten.

Zu der Aussage, der Ansatz für Grundstückserlöse (Seite 116 - 1.006.000,-- DM) sei nicht realistisch, weil nicht feststehe, ob die Grundstücksverkäufe tatsächlich getätigt und die Erlöse tatsächlich erzielt werden könnten, er­klärt Bürgermeister Mangels, der Haushaltsplan enthalte die Absichtserklärung aufgrund frühenetBeschlüsse des Stadtrates, sich von diesen Vermögenswerten zu trennen. Wenn diese Absicht bestehe, müsse sie auch im Haushaltsplan ihren Niederschlag finden. Ob sich die Absicht realisieren lasse, müsse - wie bei jedem Plan - die Zukunft zeigen.

Zum Vorwurf von Ratsmitglied Widner, das Unbehagen gegenüber der Verwaltung habe sich - zu Recht - vergrößert, erklärt Bürgermeister Mangels, die Ver­waltung sei im wesentlichen Vollzugsverwaltung, vollziehe also das, was der Stadtrat beschlossen habe. Sollte die Aussage also zutreffen, müsse der Stadt­rat dieses Unbehagen demzufolge auch auf sich beziehen.

/orti ' 381

/in.;

11

3l#