Rechenschaftsbericht Haushaltsjahr 1978
des Hospitalfonds Montabaur
Nach § 42 GemHVO ist der Jahresrechnung ein Rechenschaftsbericht als Anlage beizufügen. Insbesondere soll der Rechenschaftsbericht die folgenden Angaben enthalten bzw. wichtige Fakten und Ergebnisse erläutern:
1. Abschlußzahlen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt,
2. Zuführung Verwaltungs- und Vermögenshaushalt,
hier insbesondere Verhältnis Mindest- und tatsächliche Zuführung,
3. Veränderung der Rücklagen, der Schulden und des Anlagevermögens und ihre Auswirkung auf das Rechnungsergebnis,
4. Gründe für Bildung von Haushaltseinnahme- und -ausgabereste und deren voraussichtliche Entwicklung,
5. Gründe für die Bildung erheblicher Kasseneinnahme- und -ausgabereste und deren voraussichtliche Entwicklung,
6. Inanspruchnahme der in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Kreditermächtigungen und
7. Haushaltsüberschreitungen.

