Akte 
Sitzung 20. Dezember 1979
Entstehung
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Rechenschaftsbericht Haushaltsjahr 1978

des Hospitalfonds Montabaur

Nach § 42 GemHVO ist der Jahresrechnung ein Rechenschaftsbericht als Anlage beizufügen. Insbesondere soll der Rechenschaftsbericht die folgenden Angaben enthalten bzw. wichtige Fakten und Ergeb­nisse erläutern:

1. Abschlußzahlen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt,

2. Zuführung Verwaltungs- und Vermögenshaushalt,

hier insbesondere Verhältnis Mindest- und tatsächliche Zuführung,

3. Veränderung der Rücklagen, der Schulden und des Anlagever­mögens und ihre Auswirkung auf das Rechnungsergebnis,

4. Gründe für Bildung von Haushaltseinnahme- und -ausgabereste und deren voraussichtliche Entwicklung,

5. Gründe für die Bildung erheblicher Kasseneinnahme- und -ausgabe­reste und deren voraussichtliche Entwicklung,

6. Inanspruchnahme der in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Kreditermächtigungen und

7. Haushaltsüberschreitungen.