Akte 
Sitzung 20. Dezember 1979
Entstehung
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(1) Um das örtliche Gemeinschaftsleben und den Kontakt zum Rat und zur Verwaltung der Stadt Montabaur zu fördern, wird als Vertretung der Stadtteile ein Stadtteil­ausschuß gebildet.

(2) Der Ausschuß setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Stadtteile Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn sowie aus

zwei Vertretern der Stadt Montabaur in den Grenzen vor dem Zusammenschluß. Zwei der Ausschußmitglieder müssen dem Stadtrat angehören.

(3) Die Mitglieder des Ausschusses werden auf Vorschlag der im Stadtrat vertretenen Gruppen auf die Dauer einer Legislaturperiode gewählt.

(4) Den Vorsitz im Ausschuß führt der Bürgermeister. Er lädt den Ausschuß bei Bedarf zu einer Sitzung ein. Der Ausschuß ist unverzüglich vom Bürgermeister einzuladen, wenn dieses von mehr als drei Ausschußmitgliedern unter Angabe von Gründen beantragt wird.

(5) Aufgabe des Stadtteilausschusses und seiner einzelnen Mitglieder ist es

a) den Stadtrat und seine sonstigen Fachausschüsse durch Beratung,

Anregungen und Mitgestaltung zu unterstützen

b) die Verwaltung auf Notwendigkeiten und Mißstände in den Stadtteilen hinzuweisen.

(6) Die Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld im Rahmen des § 12.

§ 17

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Juli 1979 in Kraft.

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