ein Zeltplatz genehmigt würde, so daß die Investition evtl, nutzlos wäre.
Ratsmitglied Widner zieht seinen Antrag zurück.
2. Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragt, das Vorkaufsrecht überhaupt nicht auszuüben.
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja- und 7 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf des Waldgrundstückes Nr. 16 in der Flur 7 der Gemarkung Reckenthal mit einer Größe von 4539 qm von Frau Ingeborg, Anna Heberling, Texelhof, Limburg. Der Verwaltung wird ein Verhandlungsspielraum bis zu 13 000,-- DM eingeräumt. Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 1980 bereitzusteilen.
Punkt 1/2: Vergabe von Aufträgen
Da keine Auftragsvergaben anstehen, kann dieser Punkt entfallen.
Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 52 -
Beratung und Beschlußfassung über die Löschung von Grundschuldeintragungen im Bereich des Steinweges
1. Ratsmitglied Teves (FWG) beantragt, die Vorlage so abzuändern, daß die Stadt die Kosten der Löschung zu tragen hat. Diesem Antrag wird mit Mehrheit
(16 Ja-Stimmen gegen 12 Nein-Stimmen) stattgegeben.
2. Der Stadtrat faßt mit 28 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die nachfolgenden, zu Gunsten der Stadt Montabaur, eingetragenen Buchgrundschulden gelöscht werden.
Grundbuch von Montabaur
Band
Blatt
Höhe der Buchgrundschuld
Grundstückseigentümer
4
187
4 000,— DM
Paul Hölzgen, jetzt Werner Hölzgen
26
1287
9 000,— DM
Franz Intra, jetzt Willi Intra
66
2619
2700,— DM
Hans-Günter Lüttgen
Die
Kosten der
Löschung sind von der Stadt Montabaur zu tragen.

