Anlage 5 zur Niederschrift
KARL-HERMANN LENAIF Schreinermeister
5430 Montabaur Steinweg 34a
den 1.10.1979
An die
Verbandsgemeindeveraltung 5430 Montabaur
Verban
Betr.: Bebauungsplan im Baugebiet Altstadt 2
hier : Widerspruch gegen den aufgestellten Bebauungsplan
Dem gesamten vorliegenden Plan entnehme ich, daß es u.a.darum geht, meinen vorhandenen Gewerbetrieb, der als störend empfunden werden soll, auszusiedeln.
Aus der Begründung des Bebauungsplanes entnehme ich, daß die Ausweisung eines besonderen Wohngebietes vorgesehen ist.
Auf Grund der gewachsenen Struktur des bis jetzt verplanten Bereiches soll dieser ".'eil gern. Ihrer Aussage im Bebaungs- plan "Systemlogisch" erscheinen.
Mir ist völlig unverständlich, daß man diesen Teil der Stadt Montabaur als besonderes Wohngebiet ausweist - ohne dabei die vorhandene Bebauung - sowie die in Jahrzehnten oder sogar länger gewachsene Struktur zu berücksichtigen.
Wenn man den Plan Haus für Haus durchgeht stellt man fest, daß dort überwiegend Gewerbe angesiedelt ist, von dessen Verlegung oder teilweiser Verlegung sicher keine Rede sein kann.
Nach meinem Dafürhalten handelt es sich bei diesem Teil der Altstadt um ein altherkömmliches Mischgebiet das unter allen Umständen in seiner wesentlichen Form, wenn auch sicher mit gewissen Veränderungen, erhalten bleiben sollte.
Was mich jedoch besonders betrifft ist die bisher von der Verwaltung getroffene Feststellung, meine Schreinerei sei ein störender Gewerbebetrieb.
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