Handwerkskammer Postfach 929 5400 Koblenz
Blatt 2
der Betriebsgebäude abgesehen werden.
Über das Ergebnis der Prüfung unserer Stellungnahme erbitten wir zur gegebenen Zeit einen Bescheid gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG.
Mit freundlichen Grüßen Handwerkskammer Koblenz
Dietrich

