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1.34 Die SPD-Fraktion lehne den Abriß des Hauses "Kleiner Markt 15" ab. Die Begründung, daraus resultiere eine Verbesserung in der Verkehrsführung, überzeuge nicht.
1.35 Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, daß der Ausbau der Bahnhofstr. und des Steinweges erst diskutiert werden solle, wenn der Generalverkehrsplan vorliege.
1.36 Bezüglich der Einwendungen des Grundstückseigentümers Karl Heinz Zülke
wird darauf hingewiesen, daß diesem erst kürzlich die Baugenehmigung erteilt wurde. Unter diesem Gesichtspunkt könne eine Auslagerung erst erfolgen, wenn eine funktionelle Ersatzlösung geschaffen sei.
1.4 Ratsmitglied Schweizer führt für die FWG-Fraktion folgendes aus:
1.41 Die FMG-Fraktion lehne die von der Bezirksregierung geforderte Aussiedlung des Schreinereibetriebes Lenaif ab.
1.42 Die FWG-Fraktion könne dem Bebauungsplan "Altstadt II" erst zustimmen, wenn die Betroffenen wissen, wohin sie ausgesiedelt werden und welche Kosten daraus entstehen. Diese Forderung sei bisher nicht erfüllt.
1.43 Die FWG-Fraktion habe bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Bezirksregierung, Zeeb, um einen Termin für eine Besprechung des Fragenkomplexes gebeten.
Trotz des Hinweises auf die am 29. 11. 1979 stattfindende Stadtratsitzung
sei dieser erst bereit gewesen mit der FMG-Fraktion am 3.12.1979 zu sprechen. Man werde daher beantragen, den Punkt zurückzustellen, bis das Gespräch mit der Bezirksregierung stattgefunden habe. Dies sei nach Auffassung der FMG- Fraktion möglich, da das Sanierungsverfahren keineswegs eilbedürftig sei.
1.44 Die Situation der betroffenen Gewerbebetriebe, die vorübergehend im Altstadtsanierungsgebiet geduldet werden, weil sie Bestandsschutz genießen, sei höchst unbefriedigend.
1.45 Die FMG-Fraktion fordere eine Altstadtsanierung in einem Zuge. Sie sei daher erst bereit zuzustimmen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
1.5 Ratsmitalied Kochern (FDP1 erklärt ebenfalls, daß er dem Bebauungsplan "Altstadt II" nicht zustimmen könne, weil nach seiner Auffassung der Gewerbebetrieb Lenaif nicht stört.
1.6 Ratsmitglied Roßbach (FMG) bemängelt, daß der vorgesehene Bebauungsplan "Altstadt II" keine Aussagen über die Sanierung der nicht zum Abbruch vorgesehenen und nicht im Eigentum der Stadt stehenden Häuser macht. Dipl.-Ing. Friedsam erklärt daraufhin, erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes könne die Stadt für diese Gebäude Modernisierungsrichtlinien aufstellen. Die Sanierung dieser Häuser würde dann entsprechend bezuschußt.
2. Zusammenfassung der Anträge:
2.1 Für die CDU-Fraktion beantragt Ratsmitglied Dr. Hütte folgendes:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Entscheidung über den Bebauungsplan "Altstadt II" Förderungsrichtlinien gern. § 43 Städtebauförderungsgesetz zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuß zur Vorberatung vorzulegen.
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