Akte 
Sitzung 29. November 1979
Entstehung
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1.14 Beide Grundstückseigentümer seien letztlich nicht bereit gewesen, ihre Bedenken zurückzuziehen. Der Stadtrat müsse also nun die Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Altstadt II" und damit auch über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen fällen.

1.2 Stellungnahme der CDU-Fraktion:

1.21 Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärt, es gäbe keine Alternative zum Bebauungsplan "Altstadt II". Wenn nicht die anstehenden Entscheidungen getroffen würden, bestehe die Gefahr, daß die Mittel aus dem Sanierungs­fonds nicht fließen, überdies weist er darauf hin, daß im Bereich der Grundstücke Menningen und Zülke eine Bereinigung der Altstadt dringend notwendig sei, um den Mohnwert zu erhöhen.

1.22 Unter Hinweis auf den sanierungsbetroffenen Lenaif äußert Ratsmitglied Dr. Hütte Verständnis für den Wunsch, mit der Schreinerei am angestammten Standort zu bleiben. Er macht jedoch auch darauf aufmerksam, daß nicht der gesamte Gebäudekomplex, sondern nur der Gewerbebetrieb auszusiedeln sei.

Die CDU-Fraktion sei der Auffassung gewesen, daß die Schreinerei durchaus im Sanierungsgebiet bleiben könne. Die Bezirksregierung als zuständige Sanierungsbehörde habe allerdings klar zum Ausdruck gebracht, daß dann keine Mittel fließen würden. Mit Blick auf die Zukunft erklärt Dr. Hütte, es sei keinesfalls beabsichtigt, die Schreinerei im Vollzug des Bebauungs­planes von heute auf morgen auszusiedeln. Seine Fraktion sei bereit, sich nachhaltig für einen tragfähigen Kompromiß bei der Beschaffung eines Ersatz­geländes einzusetzen.

1.23 Notwendig sei die Entscheidung über den Bebauungsplan "Altstadt II" auch, um eine sinnvolle Verkehrsführung um den Konrad-A denauer-Platz herum zu ermöglichen.

1.3 Ratsmitglied Widner erklärt zu dem Sachverhalt folgendes:

1.31 Die SPD-Fraktion habe ihre Ziele in diesem Fragenkomplex nur teilweise erreicht. Sie erkenne jedoch die Notwendigkeit, eine Entscheidung im Sinne der Vorlagen zu treffen, an, insbesondere vor dem Hintergrund des Schreibens der Bezirksregierung vom 23. 11. 1979, aus dem klar zu erkennen sei, daß eine Bezuschussung aus dem Sanierungsfonds entfällt, wenn die Forderungen der Sanierungsbehörde nicht berücksichtigt werden. Namentlich mit Blick auf den sanierungsbetroffenen Lenaif sei anzumerken, daß man volles Verständnis für seine Argumente habe und auch nach wie vor der Auffassung sei, daß die Erhaltung der Schreinerei im Sanierungsgebiet an und für sich zu befürworten sei.

1.32 Die Verwaltung wird gebeten, für den Grundstückseigentümer Lenaif sobald wie mögliche geeignete Ersatzlösungen zu suchen und anzubieten. Es komme darauf an, ihm möglichst frühzeitig mitzuteilen, welches Grundstück ihm zu welchem Preis als Ersatzlösung angeboten werde. Auch die Erstellung von Wertgutachten sei in die Wege zu leiten. Dabei sei ins Auge zu fassen, daß die Stadt den nicht durch Zuschüsse gedeckten Teil der Nachteile, die Lenaif dadurch ent­stehen, daß nur ein Teil des Gebäudes abgerissen werden muß, übernimmt.

1.33 Im Falle des sanierungsbetroffenen Schaaf beantragt Ratsmitglied Widner für die SPD-Fraktion eine Ergänzung der Begründung in der Vorlage Nr. 39a um den Satz: "Eine akzeptable Lösung soll angestrebt werden."

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