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Punkt 1/2: - Vorlage Nr. 38 - Anlage Nr. 3 -
Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines langfristigen Kredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1979
1. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) regt an, nachträglich mit der billigstbietenden Nassauischen Sparkasse mit dem Ziel zu verhandeln, daß eine Vereinbarung abgeschlossen wird, nach der der variable Zinssatz nur dann und insoweit geändert werden kann, wie der Lombardsatz durch die Deutsche Bundesbank variiert wird.
Die Verwaltung äußert ihre Zweifel an der Durchsetzbarkeit dieser Anregung.
2. Zur Klärung dieser Frage wird Amtsrat Merz beauftragt, telefonisch ein Gespräch mit dem Direktor der Nassauischen Sparkasse über den Sachverhalt zu führen.
Die Entscheidung über diesen Punkt wird zurückgestellt.
Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 39a + b - Anlagen Nr. 4-13
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf "Altstadt II" im Rahmen des Offenlegungsverfahrens gern. § 2 Abs. 6 BBauG
1. Stellungnahmen
Die Diskussion beschränkt sich auf die Bedenken und Anregungen der im Plangebiet gelegenen Grundstückseigentümer, und hier vornehmlich auf die Einwendungen der Grundstückseigentümer Lenaif und Schaaf.
1.1 Bürgermeister Mangels berichtet über das Ergebnis der Gespräche, die nach der Sitzung vom 23. 10. 1979 in Ergänzung zu den vorherigen Besprechungen des Sanierungsträgers und der Verwaltung mit den Betroffenen geführt worden sind.
1.11 Der Grundstückseigentümer Lenaif habe gegen die Planung mehr emotionale Widerstände geäußert, für die er volles Verständnis habe. Gleichwohl sei die Bereitschaft des Schreinereiinhabers zu erkennen gewesen, die Notwendigkeit einer konsequenten Altstadtsanierung zu akzeptieren. Bürgermeister Mangels fährt fort, er habe in diesem Gespräch klar zum Ausdruck gebracht, er könne sich keine Entscheidung des Stadtrates beim Vollzug des Bebauungsplanes vorstellen, nach der eine Aussiedlung angeordnet wird, solange keine Ersatzlösung geschaffen und beiderseitiges Einvernehmen hergestellt ist.
Auch zeitlich sei die Aussiedlung nicht kurzfristig geplant.
1.12 Etwas anders sei der Fall Schaaf zu beurteilen. In den Gesprächen sei die Unsicherheit erkennbar geworden, welche Maßnahmen mit welchem Kostenaufwand nach Aufstellung des Bebauungsplanes zu realisieren sind. Die Eheleute Schaaf hätten klar zum Ausdruck gebracht, daß sie selbst die notwendigen Maßnahmen am Gebäude nicht aufbringen wollen und können.
1.13 Mit beiden Grundstückseigentümern sei vereinbart worden, daß im Falle einer positiven Entscheidung des Stadtrates unverzüglich Verhandlungen auf der Basis von Schätzgutachten eingeleitet werden.
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