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Die Neiterverwendung und Unterhaltung der Grabenparzelle Flur 31, Nr. 5955/2 als Nasserlauf 3. Ordnung durch die Verbandsgemeinde Montabaur ist durch Einräumung einer Dienstbarkeit entschädigungslos sicherzustellen; das gleiche gilt für den Betrieb und die Instandhaltung aller in diesem Baugebiet vorhandenen bzw. noch zu schaffenden öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen.
Ratsmitglied Nidner (SPD) bittet die Verwaltung, auf die Kreisverwaltung einzuwirken, daß die vorgesehenen Parkplätze - wie bereits angeregt - eingegrünt werden.
c) - Vorlage Nr. 30 - Anlage 2
Beratung und Beschlußfassung über die Besitzeinweisung und den Verkauf eines Baugrundstückes im Industriegebiet "Alter Galgen"
1. Aus den Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden ist ersichtlich, daß die Entscheidung über die Grundstücksveräußerung erst getroffen werden soll, wenn nähere Auskünfte über die Umweltverträglichkeit des von der Firma Busch geplanten Projektes eingeholt worden sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt
a) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen Erkundigungen einzuholen, ob und in welchem Umfang von dem dort angesiedelten vergleichbaren Betrieb Geruchsbelästigungen ausgehen und
b) die Firma Busch zu veranlassen
(1) Stellungnahmen der Unteren Nasserbehörde und des Nasserwirtschaftsamtes über die Genehmigungsfähigkeit des von ihr geplanten Projektes vorzulegen und
(2) Auskünfte zu erteilen über den Inhalt der von ihr zu reinigenden Fässer, also die Frage, ob z. B. Giftstoffe als Restbestände in den
^ MV,
* /6 = 2 qm
^/14 = 887 qm 985 qm.
en folgenden Beschluß:
n der Stiftung Hospitalfonds Montabaur folgende wiese":
/5 = 96 qm
/qm, das sind für 985 qm = 39 400,-- DM. Er Schreibung des Eigentums im Grundbuch. Die ntabaur.
den Ankauf von hospitaleigenen Flächen im
f der hospitaleigenen Grundstücke
'
/12 = 368 qm und /13 = * 2 - qm
Kaufpreises von 14 800,-- DM und der
Nebenkosten übernimmt die Stadt Montabaur.
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