Akte 
Sitzung 27. September 1979
Entstehung
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Anlage 6 zur Niederschrift

S a t z u n g

der Stadt Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz"

Der Rat der Stadt Montabaur hat ln seiner Sitzung am 27. 9. 1979 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVB1. S. 770) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1.8.1977 (GVB1. S. 273) sowie der §§ 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz) i. d. F. v. 2.9.1977 (GVB1. S. 306) folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichts­behördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung hiermit öffentlich bekanntgemacht wi rd:

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: ^ Diese Satzung gilt für die Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz". Die Stadt { Montabaur stellt die Anlagen der Parkgarage der Öffentlichkeit zur Verfügung, um damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Bereich der Altstadt sicherzustellen.

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O. 1979

P. VIII

Zu den Anlagen der Parkgarage gehören die unterirdische Parkebene, die Zu- und Ausfahrten sowie die Treppenanlagen.

9 vom 1979 . VIII

§ 2

Gemeingebrauch

Einwohner und Besucher der Stadt Montabaur sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt, Personenkraftwagen bis zu einer lichten Höhe von 2,oo m auf den vorhandenen und mit Gebührenautomaten versehenen Flächen in der Parkgarage abzustellen. Von der Benutzung sind solche Fahrzeuge ausgeschlossen, die zum Transport feuergefährlicher Stoffe oder ätzender Chemikalien dienen oder die mit Explosionsstoffen beladen sind.

n vom . 1979 . VIII

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§ 3

Gebührenpfl i cht

(1) Die Stadt Montabaur erhebt für die Benutzung der Parkgarage und die Bereit­stellung der Gebührenautomaten eine Parkgebühr.

(2) Der Gebührenpflicht unterliegen Halter und Fahrer der in der Parkgarage abgestellten Fahrzeuge und zwar auch dann, wenn die Fahrzeuge unberechtigter­weise in der Parkgarage ahgestellt worden sind.

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