I. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1/1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Vorlage Nr. 16
Besitzeinweisungsvertrag zwischen dem Bundesvermögensamt und der Stadt Montabaur
Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Vertrag zwischen dem Bundesvermögensamt und der Stadt Montabaur in der vorliegenden Form zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fa. Böckling zu den gleichen Bedingungen in den Besitz der Fläche einzuweisen.
b) Vorlage Nr. 17
unentgeltliche Bereitstellung des Grund und Bodens für den DRK-Neubau auf der Eichwiese
Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist bereit, den Grund und Boden für den Neubau des DRK auf der Eichwiese unentgeltlich bereitzustellen.
Diese Bereitschaft bezieht sich nicht auf die im Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung anfallenden Neben- und Folgekosten.
c) Vorlage Nr. 18
Übertragung von Grundstücksflächen an die Verbandsgemeinde für den
Erweiterungsbau des Rathauses
Der Stadtrat faßt mit 19 Ja- und und 8 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Planung für den Rathauserweiterungsbau, die dem Stadtrat in der Sondersitzung
am 20. 9. 1979 vorgestellt worden ist, wird zugestimmt.
1. Die Stadt stellt die für die Neubaumaßnahme der Verbandsgemeinde Montabaur erforderlichen Grundstücke kostenfrei zur Verfügung.
ßfl^ie in der Statik der Tiefgarage vorgeleisteten Kosten in der Größenordnung von ca. 350 000,— DM übernimmt die Verbandsgemeinde die Verpflichtung der Rückerstattung zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahme vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung.
3. Die Verbandsgemeinde erwirbt in der Tiefgarage - im Eigentum der Stadt - 3 Einstellplätze und entrichtet die dafür anteiligen Kosten, die der Sanierungsträger aufgibt.
4. Das Erdgeschoß der Baumaßnahme wird für gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Grundstücksflächen werden von der Stadt an Interessenten verkauft. Vorverträge sind von der Stadt abzuschließen. Für die durch Kaufinteressenten nicht gedeckten anteiligen Kosten übernimmt die Stadt die Bürgschaft gegenüber der Verbandsgemeinde.
5. Die Stadt stellt die Parkplätze an der "Fröschpfort" zur Verfügung und baut sie aus. Gegen ein-e Nutzungsentschädigung von 5 000,-- DM je Parkplatz überträgt sie das Nutzungsrecht der Verbandsgemeinde mit ergänzenden Auflagen im Rahmen eines Vertrages, der zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden muß.
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