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Die Ratsmitglieder werden über die bisherigen Verhandlungen in dieser Angelegenheit durch Übersendung der Niederschriften informiert.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind nach einer Ortsbesichtigung und Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer Strunk sowie Erörterung mit Fachleuten die technischen Voraussetzungen für Alternativlösungen zu untersuchen.
Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentliche Ausschreibung das im Eigentum der Stadt stehende Haus in der Sauertalstraße zum Kauf anzubieten um zu klären, ob unter den Bedingungen des Denkmalpflegers und ohne den Durchgang Interessenten für den Erwerb des Hauses vorhanden sind.
Punkt 11/10: - ohne Vorlage -
Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Köppelstraße, Wagnerstraße und Südstraße im Stadtteil Eigendorf
1. Köppelstraße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für den Ausbau der Köppelstraße in einer Breite von 5 m und für die Anlegung eines Bürgersteiges in einer Breite von 1,25 m auf der linken Seite (aus Richtung Ortsmitte in Richtung Friedhof) zu ermitteln.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt zu ermitteln, welche Kosten entstehen für den Ausbau der Pfarrer-Fein-Straße mit Verbundpflaster, den Ausbau der Köppelstraße und die Anlegung eines Bürgersteiges auf der linken Seite der Köppelstraße ab der Einmündung der Pfarrer-Fein-Straße in die Köppelstraße.
Die Kostenermittlung soll so rechtzeitig den Fraktionen zugeleitet werden, daß vor der nächsten Haupt- und Finanzausschußsitzung und Bauausschußsitzung ein Bürgergespräch mit den Anliegern der Köppelstraße stattfinden kann.
Die Befragung der Anlieger der Pfarrer-Fein-Straße, ob sie mit dem Ausbau einverstanden sin d, übernimmt Ratsmitglied Schweizer (FWG).
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2. Wagnerstraße
Es wird folgendes entschieden:
a) Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Wagnerstraße wird in einer Breite von 5 m ausgebaut.
b) Der Stadtrat faßt mit 19 ,Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
In der Wagnerstraße wird bis zum Ende der Wohnbebauung ein einseitiger Bürgersteig in einer Breite von 1,25 m angelegt.
3. Südstraße
Es wird folgendes entschieden:
a) Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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