Akte 
Sitzung 30. August 1979
Entstehung
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Kreisverwaltung

Zu 1.: Die am Friedhof vorbeiftihrende Straße (Lilienstraße) wird in den Geltungsbereich einbezogen.

Zu 2.: Die Zulässigkeit von Flachdächern ist erklärter Wille der Stadt Montabaur.

Die übrigen Hinweise und Anregungen werden berücksichtigt.

Punkt 11/8: - Vorlage Nr. 12 -

Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungs­verfahrens für das Baugebiet "Hemchen" im Stadtteil Horressen

1. Ratsmitglied Bächer (SPD) beantragt, folgende Hinweise in die Niederschrift aufzunehmen:

Es besteht die Befürchtung, daß nach Fertigstellung der Straße, diedurch das Baugebiet "Hemchen" führen soll, diese stark frequentiert wird und deshalb der Verkehr durch das Hemchen und das Baugebiet "Farenau" fließt.

Nach Fertigstellung der Straße soll die Verwaltung hier den Verkehr beobachten.

Zur evtl. Entlastung der Westerwaldstraße und der Straße durch das Baugebiet "Hemchen" soll die Verwaltung darauf achten, daß keine Bauvorhaben geplant werden, die einem späteren Ausbau der mit "T" gekennzeichneten Straße ent­gegenstehen.

2. Der Stadtrat faßt mit 25 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Montabaur ordnet gern. § 46 (1) BBauG i. d. F. der Bekannt­machung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) die Durchführung der Umlegung für das Baugebiet "Hemchen" im Stadtteil Horressen an.

Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur wird mit der Durchführung der Umlegung beauftragt.

Die Ratsmitglieder Manns (CDU) und Diel (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

Punkt 11/9: - ohne Vorlage -

Beratung und Beschlußfassung über die Planung der Stadtbücherei Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die endgültige Entscheidung über die Planung der Stadtbücherei wird zurückgestellt. Der Bauausschuß und der Haupt- und Finanzausschuß werden beauftragt, den Sachver­halt technisch und planerisch zu untersuchen.

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