Akte 
Sitzung 30. August 1979
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 10 -

Punkt 11/5: - Vorlage Nr. 9 -

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" - Parkplatz Fröschpfort - Im Rahmen des Anhörungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Das Schreiben der Krelsverwaltung vom 4. 5. 1979 wird zur Kenntnis genommen und dazu wie folgt entschieden:

1. Die Anlegung von Parkplätzen Im Sanierungsgebiet "Altstadt I" für die Institutionen Kreissparkasse, Nassaulsche Sparkasse, Verbandsgemeinde usw. wird abgelehnt.

)tng vom

!. 1979 -P.VIII

2. Ein Geländeelnschnltt von 5 - 6 m wird nicht entstehen.

3. Eine Verrohrung des Biebrichsbaches Ist nicht beabsichtigt.

tgvom ' 1979 ! '.VIII

Punkt 11/6: - Vorlage Nr. 10 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Alberthöhe" - Erweiterung der überbaubaren Fläche für das Grundstück Nr. 252 Flur 51 (Ketzer)

Tr-

ng vom

O. 1979

P. VIII

Der Stadtrat faßt mit % Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Die überbaubare Fläche Im Bereich des Flurstückes Nr. 252, Flur 51 wird ln Richtung Fußweg um 2,40 m erweitert.

Ratsmitglied König hat wegen Vorllegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

Punkt 11/7: - Vorlage Nr. 11 -

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Baumberg" Im Stadtteil Eschelbach Im Rahmen des AnhörungsVerfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:

Die Bedenken und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und folgende Beschlüsse gefaßt:

Masserwlrtschaftsamt

Die anfallenden häuslichen Abwässer werden bis zum Anschluß an die zentrale Kläranlage der Stadt Montabaur nach DIN 4261 tellblologlsch gereinigt.

Gesundheitsamt Montabaur

Die Be- und Entwässerung des Baugebietes erfolgt nach einem bezlrkspollzell Ich genehmigten Plan. Die Bestimmungen der Landesverordnung über die Errichtung von Spielplätzen werden beachtet.

9 vom 1979 . VIII

ITT'

n vom * 1979 . VIII

- 11 -