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4. Erster Wahlgang
4.1 Vor Eröffnung der Wahlhandlung hat sich der Mahl Vorstand davon überzeugt, daß die Wahlurne ieer ist und sie sodann verschlossen.
4.2 Der Schriftführer ruft die wahlberechtigten Ratsmitglieder in der Reihenfolge, die aus der Anwesenheitsliste (vergl.S.1)-ersichtlich ist, auf und händigt jedem einen Stimmzettel aus. Die Ratsmitglieder gehen daraufhin einzeln in die aufgestellte Wahlkabine zur Stimmabgabe und werfen den Stimmzettel ungeöffnet in die Wahlurne.
Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe eines jeden Ratsmitgliedes durch ein Kreuz hinter seinem Namen in der Anwesenheitsliste.
Sodann wird die Frage gestellt, ob noch ein Ratsmitglied seine Stimme abzugeben habe. Als sich daraufhin niemand meldet, erklärt der Vorsitzende die Wahl Verhandlung für geschlossen.
4.3 Die Stimmzettel werden aus der Wahlurne genommen und gezählt.
Es sind Stimmzettel in der Urne, also genau so viele, wie
Wahlberechtigte anwesend sind.
Die Stimmzettel werden entfaltet. Der Wahlvorsteher verliest die auch von den Beisitzern kontrollierten Stimmzettel, die der Schriftführer wie felgt reoistriert: <-7 ,
(1) ^ (WahlVorschlag 1)
(Name)
( 2 )
(3)
(4)
(Name)
(Name)
(WahlVorschlag 2) (WahlVorschlag 3) (WahlVorschlag 4)
(Stimmen)
(Stimmen)
(Stimmen)
(Stimmen)
(Name)
4.4 Der Wahlvorstand prüft die Gültigkeit der Stimmen.
Es wird festgestellt, daß
] alle Stimmen gültig sind, *)
! ) t_ Stimmen aus folgenden Gründen ungültig sind:*)
*) Zutreffendes ist anzukreuzen.
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vom
1979
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9 vom 1979 . VIII
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