Die Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt:
Davon sind^jjx^ö4-tig,
so daß die Zahl der abgegebene gültigen Stimmen beträgt.
4.5 Der Wahlvorstand stellt fest, daß
Herr/Fräu__(Wahlverschlag Nr.
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (das sind von abgegebenen gültigen Stimmen ) erhalten hat und somit im 1. zum_ ((t Beigeordneten. _cewählt worden ist. +)
)
Mahlgang
üng vom L 1979 'P.VIII
tgvom
1979
'.VIII
keine der zur Mahl vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat. +)
ng vom
O. 1979
P. VIII
9 vom 1979 . VIII
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9
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