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Name der wahlberechtigten Vermer* über die Beteiligung an der
Ratsmitglieder
Abstimmung
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im ersten
im zweiten j Wahlganq
im dritten
!
19. Werner Diel, Heideweg 2
5430 Montabaur-Horressen
1/
/
20. Hildegard Diehl, Kobl.Str.68 5430 Montabaur
21. Horst Roos, Ruwerstr. 1
5430 Montabaur
-
22. Willi Daubach, Lilienstr.6
5430 Montabaur-Eschelbach
-
23. Helmut Rüddel, Großer Markt 19 5430 Montabaur
24. Karl Heinz Stock, Kl. Markt 13 5430 Montabaur
25. Lothar Elsner, Jakob-Hannappel Str. 10, 5430 Montabaur
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26. Wilhelm Wahl,ElisabethenStr.10 5430 Montabaur
27. Heinz Teves, Weckerlingsweg 5430 Montabaur
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Stadtrat ist somit nach § 39 Abs. 1 S. 1 GemO beschlußfähig.
, Außerdem sind folgende noch amtierende Beigeordnete, die nicht dem neugewählten Stadtrat angehören, anwesend:
B.Ig
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Den Vorsitz führt Bürgermeister Mangels
Als Beisitzer werden - aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Stadtrates (§ 40 Abs. 5 GemO) in öffentlicher Abstimmung, also durch Handzeichen folgende Personen gewählt.
Der Vorsitzende bestimmt zum Schriftführer
für die Wahlhandlung. j/
Wahl Vorschläge (§ 40 Abs. 3 GemO)
Von den wahlberechtigten Ratsmitgliedern werden folgende Personen zur Wahl als M. Baigeordneter _ vorgeschlagen:
(!.) (4.)__
(2.) (/ (5.) _
(3.)_(6.) _
Es wird darauf hingewiesen, daß in der anschließenden Wahl nur solche Personen gewählt werden können, die dem Stadtrat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind und daß Stimmen, die für andere Personen abgegeben werden, ungültig sind.
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