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Die Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt:
Davon sind ungültig,
so daß die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt.
4.5 Der Mahl Vorstand stellt fest, daß
fj Herr/Frau_ - *' . '* - ' _(MahlVorschlag Nr. __)
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (das sind von
abgegebenen gültigen Stimmen_) erhalten hat und somit im 1. Mahlgang
abgegebenen gültigen Stimmen zum 1- ^etgeordnefeft
gewählt worden ist. +)
zum
keine der zur Mahl vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat. +)

