Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
Montabaur
den
04. Juli 1979
' -
üng vom . 1979 P.VIH
Der Wahl Vorstand
Vorsitzender
Beisitzer:
2 )
Schriftführer / .
' Z''/ y
r
Der zum
!. Beigeordneten^
gewählte
ist während der Wahlhandlung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erklärt er\ daß er die Wahl
annimmt+, ( [nicht apwfmmt+
Beglaubigt:
Unterschrift des Gewählten
Vorsitzender des Wahlausschusses
Bürgermeister
+ zutreffendes ankreuzen
igvom
1979
'.VIII
9 vom 1979 . VIII
-ii.
ng vom
O. 1979
P. VIII
g vom . 1979 . VIII

