Akte 
Konstituierende Sitzung 04. Juli 1979
Entstehung
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Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Montabaur

den

04. Juli 1979

' -

üng vom . 1979 P.VIH

Der Wahl Vorstand

Vorsitzender

Beisitzer:

2 )

Schriftführer / .

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Der zum

!. Beigeordneten^

gewählte

ist während der Wahlhandlung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erklärt er\ daß er die Wahl

annimmt+, ( [nicht apwfmmt+

Beglaubigt:

Unterschrift des Gewählten

Vorsitzender des Wahlausschusses

Bürgermeister

+ zutreffendes ankreuzen

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1979

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9 vom 1979 . VIII

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O. 1979

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g vom . 1979 . VIII