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4. Erster Mahlgang
4.1 Vor Eröffnung der Mahlhandlung hat sich der Mahl Vorstand davon überzeugt, daß die Mahlurne leer ist und sie sodann verschlossen.
4.2 Der Schriftführer ruft die wahlberechtigten Ratsmitglieder in der Reihenfolge, die aus der Anwesenheitsliste (vcrgl.S.1) ersichtlich ist, auf und händigt jedem einen Stimmzettel aus. Die Ratsmitglieder gehen daraufhin einzeln in die aufgestellte Mahlkabine zur Stimmabgabe und werfen den Stimmzettel ungeöffnet in die Mahlurne.
Der Schriftführer vermerkt die -Stimmabgabe eines jeden Ratsmitgliedes durch ein Kreuz hinter seinem Namen in der Anwesenheitsliste.
Sodann wird die Frage gestellt, ob noch ein Ratsmitglied seine Stimme abzugeben habe. Als sich daraufhin niemand meldet, erklärt der Vorsitzende die Mahl Verhandlung für geschlossen.
*
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4.3 Die Stimmzettel werden aus der Mahlurne genommen und gezählt.
Es sind__ _ Stimmzettel in der Urne, also genau so viele, wie
Mahlberechtigte anwesend sind.
Die Stimmzettel werden entfaltet. Der Mahl Vorsteher verliest die auch von den Beisitzern kontrollierten Stimmzettel, die der Schriftführer wie folgt registriert:
( 1 )
( 2 )
(3)
(4)
"(Name)
(Name)"
(Mahlvorschlag 1)
(Stimmen)
(MahlVorschlag 2)
(Name)
(Name)"
(Mahlvorschlag 3)
(Mahlvorschlag 4)
(Stimmen)
(Stimmen)
(Stimmen)
^ 4.4 Der Mahlvorstand prüft die Gültigkeit der Stimmen. Es wird festgestellt, daß
) ] alle Stimmen gültig sind, *)
] ! Stimmen aus folgenden Gründen ungültig sind:*)
tna vom !. 1979 -P.VHI
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n vom
*) Zutreffendes ist anzukreuzen.
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