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Lfd.Name der wahlberechtigten *
Nr. Ratsmitglieder
Vermerk über die Beteiligung an der Abstimmung
im ersten im zweiten im dritten
t Wahlgang
-
19. Werner Diel, Heideweg 2
5430 Montabaur-Horressen
/
20. Hildegard Diehl, Kobl.Str.68 5430 Montabaur
21. Horst Roos, Ruwerstr. 1 !
5430 Montabaur
22. Willi Daubach, Lilienstr.6 j
5430 Montabaur-Eschelbach ^
23. Helmut Rüddel, Großer Markt 19t
5430 Montabaur '
24. Karl Heinz Stock, Kl. Markt 13! 5430 Montabaur *
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25. Lothar Elsner, Jakob-Hannappel Str. 10, 5430 Montabaur
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26. Wilhelm Wahl,ElisabethenStr.10 5430 Montabaur
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27. Heinz Teves, Weckerlingsweg
5430 Montabaur
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Der Stadtrat ist somit nach § 39 Abs. 1 S. 1 GemO beschlußfähig.
1.2. Außerdem sind folgende noch amtierende Beigeordnete, die nicht dem neugewählten Stadtrat angehören, anwesend:
1 . _ !!. Beigeordneter (^^2 tf'VLCV
2. ___
3. J__
2. Den Vorsitz führt Bürgermeister Mangels
Als Beisitzer werden - aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Stadtrates (§ 40 Abs. 5 GemO) in öffentlicher Abstimmung, also durch Handzeichen - folgende Personen gewählt.
1- ' '
2. /; ^ /
Der Vorsitzende bestimmt für die Wahlhandlung.
3. Wahl Vorschläge (§ 40 Abs. 3 GemO)
Von den wahlberechtigten Ratsmitgliedern werden folgende Personen zur Wahl als h Belgeordnm*.,- _ vorgeschlagen:
(1.) . <. - - ^ (4.) _ _
( 2 .) - ;< - '/ - ( 5 .) _
(3.) ______(6.)_
Es wird darauf hingewiesen, daß in der anschließenden Wahl nur solche Personen gewählt werden können, die dem Stadtrat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind und daß Stimmen, die für andere Personen abgegeben werden, ungültig sind.
zum Schriftführer
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1979
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