Punkt 1/4: - ohne Vorlage - Anlage Nr. 1 und 2 -
Mahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des 1. ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten
1. Ober die Mahl des 1. ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten ist in der Sitzung eine gesonderte Mahlniederschrift gefertigt worden, die als Anlage Nr. 1 beigefügt ist.
2. Mie aus dieser zu ersehen ist, hat der Stadtrat im ersten Mahlgang Herrn Jürgen Vogel zum 1. ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten gewählt. Die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten erfolgt durch Bürgermeister Mangels durch Aushändigung der Ernennungsurkunde (Anlage Nr. 2).
3. Die Vereidigung und Einführung sind entbehrlich, da es sich um eine Miederwahl im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO handelt.
Punkt 1/5: - ohne Vorlage - Anlagen Nr. 3, 4 und 5 -
Mahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des 2. ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten
1. über die Mahl des 2. ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten ist in der Sitzung eine gesonderte Mahlniederschrift gefertigt worden, die als Anlage Nr. 3 beigefügt ist.
2. Mie daraus ersichtlich ist, hat der Stadtrat im ersten Mahlgang Herrn Gerhard Stühn sen. zum 2. ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten gewählt. Bürgermeister Mangels ernennt ihn durch Überreichung der Ernennungsurkunde (Anlage Nr. 4) unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten der Stadt Montabaur.
3. Der neu gewählte 2. ehrenamtliche Stadtbeigeordnete wird von Bürgermeister Mangels vereidigt. Ober die Vereidigung ist ebenfalls eine gesonderte Niederschrift gefertigt, die als Anlage Nr. 5 beigefügt ist. Anschließend wird der 2. ehrenamtliche Beigeordnete in sein Amt eingeführt.
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Punkt 1/6: - ohne Vorlage - Anlagen Nr. 6, 7 und 8 -
Mahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des 3. ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten
1. Ober die Mahl des 3. ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten ist in der Sitzung eine gesonderte Mahlniederschrift gefertigt worden, die als Anlage Nr. 6 beigefügt ist.
2. Mie daraus ersichtlich ist, hat der Stadtrat im ersten Mahlgang Herrn Milly Fresenius zum 3. ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten gewählt. Bürgermeister Mangels nimmt die Ernennung durch Überreichung der Ernennungsurkunde (Anlage Nr. 7) unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten vor.
3. Der neu gewählte 3. ehrenamtliche Stadtbeigeordnete wird vereidigt. Ober die Vereidigung ist ebenfalls eine gesonderte Niederschrift gefertigt, die als Anlage Nr. 8 beigefügt ist. Anschließend wird der 3. ehrenamtliche Beigeordnete in sein Amt eingeführt.
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