-Anlage Nr. 3
M a r k t o r d n u n g
über den Marktverkehr in derStadt Montabaur
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Aufgrund des § 69 der Ge%verbeordnung vom 26.7.1900 in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Verbandsgemcinderat mit Einverständnis des Stadtrates am folgende
Marktordnung über den Marktverkehr in der Stadt Montabaur beschlossen:
§ 1
Wochenmarkt
Die Stadt Montabaur unterhält als öffentliche Einrichtung den Marktverkehr. ^
Markttag, Marktzeit
(1) Der Wochenmarkt findet jeden Freitag statt.
Für die Zeit vom 1. April bis ßO. September von 8.00 Uhr bis Iß.00 Uhr
und
für die Zeit vom 1. Oktober bis ßl. März von 8.ß0 bis Iß.00 Uhr.
(2) Fällt der Wochenmarkt (Freitag) auf einen Feiertag, so findet der Wochenmarkt am vorhergehenden Werktag statt.

