Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 3 -

d) Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sonder­

gebieten

aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0 20,0 m

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über

1,0 bis 1,6 23,0 m

cc) mit einer Geschoßflächenzahl über

1,6 bis 2,0 25,0 m

dd) mit einer Geschoßflächenzahl über

2,0 27,0 m

e) Industriegebieten

aa) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 23,0 m

bb) mit einer Baumassenzahl über

3,0 bis 6,0 25,0 m

cc) mit einer Baumassenzahl über 6,0 27,0 m

2. Für die nicht zum Anbau bestimmten

Sammelstraßen (§ 127 Abs.2 Nr.2 BBauG) 27,0 m

3. Für Parkflächen,

a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. 1 und 2 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 5 m,

b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 und 2 genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städte­baulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete

zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der Summe der nach § 7 Abs. 2 sich er­gebenden Geschoßflächen.

4. Für Grünanlagen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. 1 und 2 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 4,0 m,

b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 und 2 genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach

- 4

. . ^-*^-'-^-- --1---f-**-.