2
2. "Erweiterung" jede flächenmäßige Vergrößerung einer
bereits fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,
3. "Verbesserung" alle Maßnahmen zur Hebung der Beschaf
fenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.
(3) Zum Ausbau gehört nicht die Unterhaltung einer Er-
schließungsaniage. Zur Unterhaltung zählen diejenigen Maßnahmen, die nur der Erhaltung des ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustandes dienen.
§ 2
Art und Umfang des beitragsfähigen Aufwandes
(l) Beitragsfähig ist der Aufwand
1. Für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in
bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, einschließlich der Standspuren, Radwege und Gehwege) von
a) Wochenendhausgebieten mit einer
Geschoßflächenzahl bis 0,2 7?0 m
b) Kleinsiedlungsgebieten mit einer
Geschoßflächenzahl bis 0,4 10,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit 8,3 m
c) Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten
< ' <-
aa)
mit
! ,ia*( " ' '
bei
bb)
t! .L <
mit
o,7
cc)
mit
1,0
dd)
mit
einer Geschoßflächenzahl bis 0,7 einseitiger Bebaubarkeit
einer Geschoßflächenzahl über bis 1,0
einer Geschoßflächenzahl über bis 1,6
einer Geschoßflachenzahl über 1,6
14,0 m 10,3 m
18,0 m
20,0 m 23,0 m

