Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
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2. "Erweiterung" jede flächenmäßige Vergrößerung einer

bereits fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,

3. "Verbesserung" alle Maßnahmen zur Hebung der Beschaf­

fenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

(3) Zum Ausbau gehört nicht die Unterhaltung einer Er-

schließungsaniage. Zur Unterhaltung zählen diejenigen Maßnahmen, die nur der Erhaltung des ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustandes dienen.

§ 2

Art und Umfang des beitragsfähigen Aufwandes

(l) Beitragsfähig ist der Aufwand

1. Für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in

bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, einschließlich der Standspuren, Radwege und Gehwege) von

a) Wochenendhausgebieten mit einer

Geschoßflächenzahl bis 0,2 7?0 m

b) Kleinsiedlungsgebieten mit einer

Geschoßflächenzahl bis 0,4 10,0 m

bei einseitiger Bebaubarkeit 8,3 m

c) Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Misch­gebieten

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mit

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1,0

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mit

einer Geschoßflächenzahl bis 0,7 einseitiger Bebaubarkeit

einer Geschoßflächenzahl über bis 1,0

einer Geschoßflächenzahl über bis 1,6

einer Geschoßflachenzahl über 1,6

14,0 m 10,3 m

18,0 m

20,0 m 23,0 m