Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
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Anlage Nr. 2

Satzung

der Stadt Montabaur über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom '

Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419 - BS 2020 - 1 -) und der §§ 1 bis 4 und 8 des Kommunal­abgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8. November 1954 (GVB1. S. 139 - BS 610-10-) - alle in ihrer jeweils gel­tenden Fassung - die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur vom

hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Allgemeines

(1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwan­des für den Ausbau der in § 127 Abs. 2 des Bundesbauge­setzes bezeichneten Erschließungsanlagen erhebt die Stadt von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten, denen diese Einrichtungen.besondere Vorteile bringen, Ausbaubeiträge nach den folgenden Vorschriften.

(2) Zum Ausbau im Sinne dieser Satzung gehören alle Maß­nahmen, die der Erneuerung, der Erweiterung und der Ver­besserung von Erschließungsanlagen dienen (Ausbaumaßnahmen).

1. "Erneuerung" die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrs­bedürfnis genügenden Zustand,