Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 3 -

e) Industriegebieten

aa) mit einer Baumassenzahl bis 3)0 bb) mit einer Baumassenzahl über 3)0

23,0 m

bis 6,0

23,0 m 27,0 m

cc) mit einer Baumassenzahl über 6,0

2. Für die nicht zum Anbau bestimmten Sammel

Straßen (§ 127 Abs. 2 Nr. 2 BBauG)

27,0 m

3. Für Parkflächen,

a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen im

Sinne von Nr. 1 und 2 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 3,0 m,

b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 und 2 genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Er­schließung notwendig-sind, bis zu 13 v.H. der Summe der nach § 3 Abs. 2 sich erge­benden Geschoßflächen.

4. Für Grünanlagen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. 1 und 2 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 4,0 m,

b) soweit sie nicht Bestandteil der.in Nr. 1 und 2

genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städte­baulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 13 v.H. der Summe der nach § 3 Abs. 2 sich er­gebenden Geschoßflächen.

(2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Absatz 1 Nr. 1

und 2 gehören insbesondere die Kosten für:

1. den Erwerb der Flächen für die Erschließungs­anlagen,

2. die Freilegung der Flächen für die Erschließungs­anlagen,

3. die Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen,

4. die Herstellung von Rinnen sowie der Randstein­befestigung,

4 -