Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
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§ 2

Art und Umfang der Erschließungs­anlagen und des Erschließungsauf­wandes

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand:

1. Für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in

bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, einschließlich der Standspuren, Radwege und Gehwege) von

a) Wochenendhausgebieten mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,2

b) Kleinsiedlungsgebieten mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,4

bei einseitiger Bebaubarkeit

c) Dorfgebieten, reinen Wohngebieten,

allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten

aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,7 bei einseitiger Bebaubarkeit

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 0,7 bis 1,0

bei einseitiger Bebaubarkeit

cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6

dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6

d) Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sonder­

gebieten

aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über

1,0 bis 1,6

cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 bis 2,0

dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0

7,0 m

10,0 m 8,5 m

14,0 m

10.5 m

18,0 m

12.5 m

20,0 m 23,0 m

20,0 m 23,0 m

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25,0 m 27,0 m