Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
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Anlage Nr. 1

Satzung

der Stadt Montabaur

über die 'Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen ( Erschließungsbeiträge ) vom

Der Stadtrat hat auf Grund des § 132 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni I960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) und der §§ 1 bis 4 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1934 (GVB1. S. 139, BS 610 - 10) die folgende Satzung beschlos­sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta­baur vom hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Erhebung des Erschließungsbeitrages

(1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwan­des für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Erschließungs beiträge nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes (§§ 12? ff) und dieser Satzung.